Erlass einer Spielplatzsatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.06.2023 ö 8

Beschluss 1

Die in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannte maximale Wohnfläche von 55 m² wird auf 40 m² festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 2

§ 12 wird folgender Absatz 3 hinzugefügt: 
Wird die Verpflichtung zum Anlegen eines Kinderspielplatzes erstmalig durch Hinzutreten einer vierten Wohneinheit begründet, so besteht keine Verpflichtung zur Anlage eines Kinderspielplatzes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt aufgrund von Art. 23 GO und Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 7 Abs. 3 BayBO eine Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung – SpPS) gemäß Anlage 2 mit den in der Sitzung vorgetragenen und zuvor beschlossenen Änderungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.07.2023 13:11 Uhr