Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Sport- und Freizeitzentrum an der Austraße“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 20.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 20.11.2023 | ö | 5 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindenberg i. Allgäu gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß Anlage 2 entspricht dem Umgriff des im vorherigen Tagesordnungspunkt aufgestellten Bebauungsplanes „Sport- und Freizeitzentrum an der Austraße“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2023 17:19 Uhr