Erteilung der Entlastung bezüglich der Jahresrechnung 2022
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 20.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 20.11.2023 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Der Stadtrat erteilt der Verwaltung bezüglich der Jahresrechnung 2022 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2023 17:19 Uhr