Ausweitung der neuen Vergabekriterien nach BayKiBiG für die Aufnahme von Kindergartenkindern aus der Großtagespflege (Kinderschutzbund) Lindenberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.05.2024 ö 3

Beschluss

Die Aufnahmekriterien in die Regelbetreuung, für Kinder welche sich in der Betreuung der Großtagespflege befinden, richtet sich grundsätzlich nach dem Höchstalter, im Übrigen nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Ausnahmen hiervon sind in begründeten sozialen Härtefällen zulässig.
Weitere vom Grundsatz abweichende Vergabekriterien gelten in folgenden Fällen, im Rahmen der verfügbaren Plätze:
  1. Übergang Großtagespflege zu Kindergarten garantierte Übernahme von Großtagespflegekindern in die Regelgruppenbetreuung
  2. Bevorzugte Aufnahme von Geschwisterkindern in derselben Einrichtung, sofern kein anderes älteres Kind Vorrang hat
  3. Trägerübergreifende bevorzugte Platzvergabe an förderfähiges pädagogisches Personal (z.B. Erzieher, Kinderpflegepersonal, Assistenzkräfte), sodass sie ihre Arbeit in der Einrichtung aufnehmen können, um dadurch entsprechend weitere Betreuungsplätze zu ermöglichen, in Unabhängigkeit des gewöhnlichen Aufenthaltes (Gastkinder).“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2024 14:41 Uhr