Bauantrag; Nutzungsänderung Wohnung zu Büroflächen, Entfall einer Brandwand; Goßholzer Straße 44


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.01.2025 ö 3

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Stadt Lindenberg i. Allgäu dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung Wohnung zu Büroflächen, Entfall einer Brandwand“ auf den Flurstücken mit den Flurstücknummern 1417/1 und 1417/2 jeweils der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Goßholzer Straße 44 das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt.

Die Erteilung einer Befreiung von der festgesetzten Bauweise für das Bauvorhaben „Nutzungsänderung Wohnung zu Büroflächen, Entfall einer Brandwand“ auf den Flurstücken mit den Flurstücknummern 1417/1 und 1417/2 jeweils der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Goßholzer Straße 44 wird in dem vorliegenden Einzelfall gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befürwortet.

Die Erteilung einer Abweichung gemäß Art. 63 BayBO von der festgesetzten Dachneigung für das Bauvorhaben „Nutzungsänderung Wohnung zu Büroflächen, Entfall einer Brandwand“ auf den Flurstücken mit den Flurstücknummern 1417/1 und 1417/2 jeweils der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Goßholzer Straße 44 wird in dem vorliegenden Einzelfall befürwortet.

Es wird auf die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde verwiesen.

Die Vorgaben der Fahrradabstellplatzsatzung sind zu berücksichtigen. Es ist noch 1 Abstellplatz nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2025 07:45 Uhr