Bauantrag; Neubau von 22 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte; Peter-Dörfler-Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.01.2025 ö 5

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Stadt Lindenberg i. Allgäu dem Bauvorhaben „Neubau von 22 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte“ auf den Flurstücken mit den Flurstücknummern 443/4 und 260/46 jeweils der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Peter-Dörfler-Straße das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt, sofern die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche nicht überplant wird, drei weitere Bäume geplant werden.

Die Erteilung einer Abweichung gemäß Art. 63 BayBO für Stützmauern für das Bauvorhaben „Neubau von 22 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte“ auf den Flurstücken mit den Flurstücknummern 443/4 und 260/46 jeweils der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Peter-Dörfler-Straße wird in dem vorliegenden Einzelfall befürwortet.

Die Erteilung einer Befreiung von der festgesetzten Baugrenze, den Stellplatzflächen und der Erfüllung der Baumstandorte für das Bauvorhaben „Neubau von 22 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte“ auf den Flurstücken mit den Flurstücknummern 443/4 und 260/46 jeweils der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Peter-Dörfler-Straße wird in dem vorliegenden Einzelfall gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befürwortet.

Es wird auf die Einhaltung des Grünordnungsplans und die erforderlichen Baum- und Strauchpflanzungen hingewiesen.

Die Erteilung einer Abweichung gemäß Art. 63 BayBO i.V.m. § 3 der Stellplatzsatzung von der erforderlichen Anzahl an Stellplätzen für das Bauvorhaben „Neubau von 22 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte“ auf den Flurstücken mit den Flurstücknummern 443/4 und 260/46 jeweils der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Peter-Dörfler-Straße wird in dem vorliegenden Einzelfall befürwortet sofern 27 Stellplätze und 2 Car-Sharing Plätze geschaffen werden.

Die Vorgaben der Spielplatzsatzung sind zu berücksichtigen. Es ist ein weiteres Spielgerät nachzuweisen. 

Die Erteilung einer Abweichung gemäß § 12 Abs. 1 der Spielplatzsatzung i.V.m. Art. 63 BayBO vom Abstand des Spielplatzes von Fenstern für Aufenthaltsräume und Schlafräume für das Bauvorhaben „Neubau von 22 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte“ auf den Flurstücken mit den Flurstücknummern 443/4 und 260/46 jeweils der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Peter-Dörfler-Straße wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.02.2025 07:45 Uhr