Datum: 20.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Errichtung einer Großtagespflege des Kinderschutzbundes in den Räumlichkeiten Austraße 27
3 Vorhabenbezogener Bebauungspan "ehem Bräuhaus" - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
4 Bebauungsplan "Am Gierenbach" - Billigungs- u. Auslegungsbeschluss
5 Haushaltsvollzug 2020 - Halbjahresbericht
6 Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für steuerberatende Leistungen im Zusammenhang nachträglicher Jahresabschlüsse für fünf neu zu bildende Betriebe gewerblicher Art (BgA) für 2013 bis 2016
7 Gemeinnützigkeitssatzung für das Deutsche Hutmuseum - Satzungsbeschluss
8 Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines Gutachtens über die Nettokaltmieten für die Stadt Lindenberg i. Allgäu - Satzungsbeschluss
9 Bestellung von Herrn Daniel Schröder zum Trauungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Lindenberg i. Allgäu
10 Grundsatzbeschluss zur Verbesserung der räumlichen Situation der Stadtbücherei - Antrag der SPD/ULLI-Stadtratsfraktion vom 04.07.2020
11 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 29.06.2020
12 Verschiedenes

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö 1
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2. Errichtung einer Großtagespflege des Kinderschutzbundes in den Räumlichkeiten Austraße 27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die grundsätzliche Unterstützung des Kinderschutzbundes Lindenberg bei dem Betrieb einer weiteren Großtagespflege in der Austraße 27, insbesondere die Anmietung der Räumlichkeiten und deren Überlassung an den Kinderschutzbund. Die Mietkosten belaufen sich voraussichtlich auf 6.410,00 EUR jährlich. Die in 2020 noch anfallenden Mietkosten von sind außerplanmäßig bereitzustellen.

Der Anteil, den die Betreuerinnen vom Landratsamt für den Betrieb der Großtagespflege für die Räumlichkeiten erhalten, ist der Stadt Lindenberg als Mietkostenanteil zu erstatten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Vorhabenbezogener Bebauungspan "ehem Bräuhaus" - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Lindenberg im Allgäu macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.04.2020 zu Eigen.

Für die in der Stadtratssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 01.07.2020. Die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle Ergänzungen des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "ehem. Bräuhaus" in der Fassung vom 01.07.2020 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "ehem. Bräuhaus" im Wege der Berichtigung angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

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4. Bebauungsplan "Am Gierenbach" - Billigungs- u. Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö 4

Beschluss

Der Stadtrat billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Am Gierenbach – Bauabschnitt 1" in der Fassung vom 10.07.2020 mit folgenden Änderungen:
  • Zusätzliche Fläche für Carports
  • Beschränkung der Höhe von Stützkonstruktionen
Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 20.07.2020.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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5. Haushaltsvollzug 2020 - Halbjahresbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö beschließend 5
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6. Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für steuerberatende Leistungen im Zusammenhang nachträglicher Jahresabschlüsse für fünf neu zu bildende Betriebe gewerblicher Art (BgA) für 2013 bis 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben von insgesamt 84.000 EUR für Steuerberatungskosten der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, für die Errichtung von fünf Betrieben gewerblicher Art für die Veranlagungsjahre 2013 bis 2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Gemeinnützigkeitssatzung für das Deutsche Hutmuseum - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die


Satzung
für das
Deutsche Hutmuseum

§ 1

Die Stadt Lindenberg i. Allgäu betreibt das Deutsche Hutmuseum als öffentliche Einrichtung.


§ 2

Das Deutsche Hutmuseum verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Deutschen Hutmuseums ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Erziehung, der Volksbildung, der Heimatpflege und -kunde.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
  • die Aufbewahrung, den Ausbau, die Präsentation und die wissenschaftlich fundierte Vermittlung der Sammlungen zur Orts- und Stadtgeschichte, Hutgeschichte, Hutmode und Hutherstellung,
  • Museumspädagogische Angebote und zielgruppengerechte Mitmachangebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen,
  • die Organisation und Durchführung von Sonderausstellungen mit den dazugehörigen Rahmenveranstaltungen,
  • das Herstellen begleitender Publikationen.


§ 3

Das Deutsche Hutmuseum ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


§ 4

Mittel des Deutschen Hutmuseums dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Lindenberg i. Allgäu erhält keine Zuwendungen aus Mitteln des Deutschen Hutmuseums.


§ 5

Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Deutschen Hutmuseums fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 6

Bei Auflösung oder Einstellung des Museumsbetriebs oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Lindenberg i. Allgäu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.


§ 7

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Lindenberg i. Allgäu,


Eric Ballerstedt
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines Gutachtens über die Nettokaltmieten für die Stadt Lindenberg i. Allgäu - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines Gutachtens über die Nettokaltmiete für die Stadt Lindenberg i. Allgäu“.

Nach einem entsprechenden Auswahlfahren ist eine externe Firma mit der Durchführung zu beauftragen. Die dafür anfallenden finanziellen Mittel sind überplanmäßig bzw. außerplanmäßig bereitzustellen. Deckungsvorschläge sind von der Verwaltung partiell vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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9. Bestellung von Herrn Daniel Schröder zum Trauungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Lindenberg i. Allgäu

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Herr Daniel Schröder wird mit Wirkung vom 21.07.2020 auf jederzeitigen Widerruf zum Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich gem. § 2 Abs. 3 AVPStG für den Standesamtsbezirk Lindenberg i. Allgäu bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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10. Grundsatzbeschluss zur Verbesserung der räumlichen Situation der Stadtbücherei - Antrag der SPD/ULLI-Stadtratsfraktion vom 04.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö beschließend 10

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Lindenberg strebt die Verbesserung der räumlichen Situation der Stadtbücherei an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Es wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet, die dem Stadtrat Vorschläge zur Verbesserung der räumlichen Situation der Stadtbücherei unterbreiten soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 8

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11. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 29.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö 11
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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö 12
Datenstand vom 10.02.2021 10:51 Uhr