Datum: 21.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Löwensaal
Gremium: Stadtrat
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Niederlegung des Stadtratsmandats von Herrn Benjamin Zürn - Nachrücken der Listennachfolgerin Frau Nancy Jonas-Lau
3 Ausschüsse nach der Geschäftsordnung - Änderungen in der Besetzung
4 Entsendung von Herrn Jürgen Lau in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Lindenberg GmbH
5 Haushalt 2022
6 Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2014 bis 2019 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV)
7 Verlängerung der Gültigkeit der bestehenden Sanierungssatzung „Sanierungsgebiet III“ bis zum 31.12.2026
8 Verlängerung der Gültigkeit der bestehenden Sanierungssatzung „Sanierungsgebiet V“ bis zum 31.12.2026
9 Erlass einer Fahradabstellplatzsatzung
10 Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
11 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 24.01.2022
12 Verschiedenes

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.02.2022 ö 1
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2. Niederlegung des Stadtratsmandats von Herrn Benjamin Zürn - Nachrücken der Listennachfolgerin Frau Nancy Jonas-Lau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.02.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Herr Benjamin Zürn scheidet mit sofortiger Wirkung als ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates aus.
Frau Nancy Jonas-Lau rückt als Listennachfolgerin an seine Stelle nach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Ausschüsse nach der Geschäftsordnung - Änderungen in der Besetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.02.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Herr Martin Einsle wird als ständiges Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss, Herr Thomas Kühnel wird als ständiges Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss und Herr Stefan Schröpfer wird als ständiges Mitglied in den Haushaltsausschuss berufen.

Frau Nancy Jonas-Lau wird als stellvertretendes Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Haushaltsausschuss berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Entsendung von Herrn Jürgen Lau in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Lindenberg GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.02.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Das Stadtratsmitglied Jürgen Lau wird in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Lindenberg GmbH entsandt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.02.2022 ö beschließend 5

Beschluss 1

Haushaltssatzung der Stadt Lindenberg i. Allgäu für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushaltsplan der Stadt 


Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen nach Art. 63 ff der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2022 mit folgender Fassung:


§ 1

Der Haushaltsplan der Stadt Lindenberg i. Allgäu für das Haushaltsjahr 2022 wird         wie folgt festgesetzt:

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen
und Ausgaben auf je



25.661.700



EUR

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen
und Ausgaben auf je



11.783.800



EUR

somit im Gesamthaushalt

in den Einnahmen
und Ausgaben auf je



37.445.500



EUR


§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investi        tionsförderungsmaßnahmen
der Stadt Lindenberg i. Allgäu werden nicht         festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Lindenberg i. Allgäu wird auf 1.463.500 EUR festgesetzt.



§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.   Grundsteuer 



1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
360 v. H.


1.2  für Grundstücke (B)
360 v. H.




2.   Gewerbesteuer



nach dem Gewerbeertrag
340 v. H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Lindenberg i. Allgäu wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.


§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

Beschluss 2

Finanzplanung und Investitionsprogramm 2021 – 2025 der Stadt


Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das diesem zugrundeliegende Investitionsprogramm der Stadt Lindenberg i. Allgäu in der vom Haushaltsausschuss begutachteten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2023– 2025:

 
2023
2024
2025
Verwaltungshaushalt
in TEUR
in TEUR
in TEUR
Einnahmen
26.456
26.202
26.315
Ausgaben
26.456
26.202
26.315
Saldo
0
0
0
 
 
 
 
Nachrichtlich:
 
 
 
darin enthalten:



 



Zuführung vom Vermögenshaushalt
 
 
 
- davon zum abschl. Ausgleich VerwHH
 
 
 
- davon sonstige Finanzierungen 
 
 
 
 
 
 
 
Zuführung zum Vermögenshaushalt
2.760
2.448
2.274
  zum abschl. Ausgleich VermHH







Vermögenshaushalt
in TEUR
in TEUR
in TEUR
Einnahmen
9.755
10.281
5.674
Ausgaben
9.755
10.281
5.674
Saldo
0
0
0
 
 
 
 
Nachrichtlich:
 
 
 
darin enthalten:



 



Kreditaufnahmen
0
0
0
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
2.760
2.448
2.274
Rücklagenentnahmen 
1.212
1.466
1.237
- davon Entnahme Sonderrücklage Nadenberg
0
0
0




-davon Ausgleich Verwaltungshaushalt
0
0
0
-davon Ausgleich Vermögenshaushalt
1.212
1.466
1.237 
 
 
 
 
Zuführung zum Verwaltungshaushalt
0
0
0




Zuführung zur Rücklage
0
0
0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 6

Beschluss 3

Stellenpläne 2022

Der Stadtrat beschließt  den gem. Art. 64  Abs. 2 Satz 2 GO und  § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV aufgestellten Stellenplan 2022 für die Beamten und tariflich Beschäftigten der Stadt Lindenberg i. Allgäu mit Stand Beratungsunterlagen vom 05.01.2022 für die Sitzung des Haushaltsausschusses am 19.01.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2014 bis 2019 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.02.2022 ö beschließend 6
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7. Verlängerung der Gültigkeit der bestehenden Sanierungssatzung „Sanierungsgebiet III“ bis zum 31.12.2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.02.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, nach § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.September 2021 (BGBI. I S. 4147)), die Befristung der bestehenden Sanierungssatzung „Sanierungsgebiet III“ bis zum 31.12.2026.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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8. Verlängerung der Gültigkeit der bestehenden Sanierungssatzung „Sanierungsgebiet V“ bis zum 31.12.2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.02.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, nach § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.September 2021 (BGBI. I S. 4147)), die Befristung der bestehenden Sanierungssatzung „Sanierungsgebiet V“ bis zum 31.12.2026.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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9. Erlass einer Fahradabstellplatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.02.2022 ö beschließend 9

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt grundsätzlich den Erlass einer Fahrradabstellplatzsatzung (FabS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 9

Beschluss 2

§ 2 der FabS erhält folgende Absätze 1 und 2:
  1. Bei der Errichtung von baulichen Anlagen, deren Nutzung einen Zu- und Abfahrtsverkehr mit Fahrrädern erwarten lässt, sind Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit herzustellen und bereitzuhalten.
  2. Bei Änderungen und Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen, die einen zusätzlichen Zu- und Abfahrtsverkehr mit Fahrrädern erwarten lassen, sind Fahrradabstellplätze in solcher Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit herzustellen und bereitzuhalten, dass die Fahrradabstellplätze, die durch die Änderung oder Nutzungsänderung zusätzlich zu erwartenden Fahrräder aufnehmen können. Dies gilt nicht, wenn die Herstellung der Fahrradabstellplätze nicht möglich ist.
Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden zu den Absätzen 3 und 4.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

Beschluss 3

Der Richtwert von Ziffer 2.2 der Anlage zur Fahrradabstellplatzsatzung wird wie folgt beschlossen: 1 Abstellplatz je 50 m² anzurechnende Nutzfläche

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 6

Beschluss 4

Der Richtwert von Ziffer 3.2 der Anlage zur Fahrradabstellplatzsatzung wird wie folgt beschlossen: 1 Abstellplatz je 120 m² anzurechnende Verkaufsnutzfläche

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 6

Beschluss 5

Der Richtwert von Ziffer 4.2 der Anlage zur Fahrradabstellplatzsatzung wird wie folgt beschlossen: 1 Abstellplatz je 20 Besucherplätze

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 20

Beschluss 6

Der Richtwert von Ziffer 5.1 der Anlage zur Fahrradabstellplatzsatzung wird wie folgt beschlossen: 1 Abstellplatz je 250 m² Sportfläche

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 11

Beschluss 7

Die Fahrradabstellplatzsatzung (FabS) wird gemäß Anlage unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

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10. Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.02.2022 ö beschließend 10

Beschluss

Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) wird gemäß Anlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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11. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 24.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.02.2022 ö beschließend 11
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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.02.2022 ö 12
Datenstand vom 22.03.2022 13:52 Uhr