Datum: 11.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Nichtöffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Mobilitätskonzept; Beschluss des Mobilitätskonzeptes
3 Bebauungsplan „Hirschbergstraße Süd“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
4 Neufestsetzung von Vergabekriterien für die Aufnahme von Krippenkindern und Kindergartenkindern nach BayKiBiG
5 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.11.2023
6 Verschiedenes

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.12.2023 ö 1
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2. Mobilitätskonzept; Beschluss des Mobilitätskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.12.2023 ö 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass das Mobilitätskonzept in der Fassung vom 30.11.2023 in seiner Gesamtheit Grundlage zukünftiger planerischer Entscheidungen darstellt. Abhängig vom Umfang der Maßnahmen erfolgt eine Diskussion und ein Beschluss über die jeweiligen Maßnahmen im dafür zuständigen Gremium. 

Die Verwaltung wird beauftragt, erste, einfach umzusetzende Maßnahmen planerisch zur Beschlussfassung vorzubereiten und die entsprechenden Mittel im kommenden Haushalt vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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3. Bebauungsplan „Hirschbergstraße Süd“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.12.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Hirschbergstraße Süd“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit dem Geltungsbereich gemäß Anlage 3.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

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4. Neufestsetzung von Vergabekriterien für die Aufnahme von Krippenkindern und Kindergartenkindern nach BayKiBiG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.12.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das Ergebnis aus der Trägerbesprechung vom 15.11.2023 zur Platzvergabe für Krippen- und Kindergartenkindern zur Kenntnis und beschließt deren Anwendung wie folgt:

„Die Reihenfolge der Aufnahme für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintrittsalter richtet sich grundsätzlich nach dem Höchstalter, im Übrigen nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Die Reihenfolge der Aufnahme für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung, im Übrigen nach dem Höchstalter. Ausnahmen hiervon sind in begründeten sozialen Härtefällen zulässig und gelten für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter.

Weitere vom Grundsatz abweichende Vergabekriterien gelten in folgenden Fällen:

  1. Übergang Krippe zu Kindergarten
    garantierte Übernahme von Krippenkindern in die Regelgruppenbetreuung (idealerweise der gleichen Einrichtung)

  2. Bevorzugte Aufnahme von Geschwisterkindern in derselben Einrichtung, sofern kein anderes älteres Kind Vorrang hat

  3. Trägerübergreifende bevorzugte Platzvergabe an förderfähiges pädagogisches Personal (z.B. Erzieher, Kinderpflegepersonal, Assistenzkräfte), sodass sie ihre Arbeit in der Einrichtung aufnehmen können, um dadurch entsprechend weitere Betreuungsplätze zu ermöglichen, in Unabhängigkeit des gewöhnlichen Aufenthaltes (Gastkinder).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.12.2023 ö 5
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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.12.2023 ö 6
Datenstand vom 08.02.2024 14:58 Uhr