Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Lupburg Nordwest - 1. Änderung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 07.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Lupburg Nordwest“ in der Fassung vom 25.01.1990, genehmigt mit Bescheid des LRA Neumarkt vom 26.11.1990, wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 3 Maß der baulichen Nutzung
Es sind Wohngebäude mit bis zu 6 Wohneinheiten pro Parzelle zulässig.

§ 4 Abs. 3 (neu) Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
Pro neu geschaffener Wohneinheit sind 2 zusätzliche Stellplätze auf dem jeweiligen Grundstück zu errichten.
Garagen dürfen auch unterirdisch errichtet werden.

§ 11 Abstandsflächen
Die Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften der Art. 6 der Bayerischen Bauordnung wird ausdrücklich angeordnet. Darüber hinaus können sich durch Festsetzungen im Bebauungsplan größere Abstände ergeben. Abweichend von Art. 6 BayBO gilt als Bezugspunkt für die mittlere Wandhöhe der Garage die FOK (Fertigfußbodenoberkante) der Garage.

Im Übrigen gelten die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes „Lupburg Nordwest“. Der Änderungsbebauungsplan erhält die Bezeichnung „Lupburg Nordwest – 1. Änderung“.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg billigt den Inhalt des Bebauungsplanes „Lupburg Nordwest – 1. Änderung“ und ermächtigt die Verwaltung das Auslegungsverfahren durchzuführen.

Beschluss

Der Markt Lupburg billigt den Inhalt des Bebauungsplanes „Lupburg Nordwest – 1. Änderung“ und ermächtigt die Verwaltung das Auslegungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2020 11:46 Uhr