Antrag von Gabriela Koller auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 537, Gemarkung Lupburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 10.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Haider Weg 6, Lupburg
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Die Zulässigkeit richtet sich daher nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung einfügt, die Erschließung gesichert ist und keine sonstigen Belange entgegenstehen.
Die Umgebungsbebauung ist geprägt von Ein- und Zweifamilienhäusern mit Nebengebäuden und entspricht dem Charakter eines allgemeinen Wohngebietes, die Erschließung ist gesichert. Sonstige, dem Vorhaben entgegenstehende Belange sind nicht erkennbar.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Gabriele Koller auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 537, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Gabriele Koller auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 537, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2022 12:03 Uhr