Mittagsbetreuung an der Grundschule - Änderung der Gebührensatzung zum 01.09.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 02.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Auszug aus dem Aktenvermerk der Verwaltung vom 16.05.2022, welcher dem im Vorfeld übersandt wurde (siehe RIS-Postfach!):

Die Betreuung erfolgt durch zwei Mitarbeiterinnen. Die Wochenarbeitszeit richtet sich jeweils nach den gebuchten Betreuungszeiten und variiert daher von Jahr zu Jahr.
Allen Kindern wird eine intensive Hausaufgabenbetreuung angeboten.

Entwicklung der Betreuungszahlen:
Anzahl Kinder durchschnittlich pro Tag?? Jeweils zu Beginn des Betreuungsjahres
2018/2019
2019/2020
2020/2021
2021/2022
2022/2023
bis 14 Uhr
10
9
7
15
23
bis 15.30 Uhr
6
12
10
11
10


Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt:

Buchungstage                                        Monatsbeitrag
1 Tag/Woche                                        8 €
2 Tage/Woche                                16 €
3 Tage/Woche                                24 €
4 Tage/Woche                                32 €
5 Tage/Woche                                40 €


Zum kommenden Schuljahr 2022/2023 haben sich allerdings die Anmeldungen für die Mittagsbetreuung signifikant erhöht. Es liegen zum aktuellen Zeitpunkt 49 (!) Anmeldungen vor, davon allein jeweils 17 Schüler/-innen der 1. und 2. Klasse.

Insgesamt werden ab September durchschnittlich 23 Kinder täglich bis 14 Uhr (Jetzt: 15 Kinder) und 10 Kinder bis 15.30 Uhr (jetzt: 11 Kinder) betreut.

Im Folgenden wird die Gebührenentwicklung auf Basis der aktuellen durchschnittlichen Buchungszeiten und der ab September 2022 angemeldeten durchschnittlichen Buchungszeiten mit der aktuellen Gebühr dargestellt:

Aktuell:
15 Kinder mit täglicher Buchung bis 14 Uhr                 á        40 €                =             600 €
11 Kinder mit täglicher Buchung bis 15:30 Uhr         á        40 €                =             440 €
Gesamt pro Monat:                                                                          1.040 €
Gesamt pro Jahr (Beiträge werden 11x erhoben):                                        11.440 €

Ab September 2022:
23 Kinder mit täglicher Buchung bis 14 Uhr                 á        40 €                =             920 €
10 Kinder mit täglicher Buchung bis 15:30 Uhr         á        40 €                =             400 €
Gesamt pro Monat:                                                                          1.320 €
Gesamt pro Jahr (Beiträge werden 11x erhoben):                                        14.520 €


Nachfolgend werden vier Varianten betrachtet:

Variante 1:         Es verbleibt bei den bisherigen 2 Gruppen ohne Personalstundenerhöhung und ohne Erhöhung der Elternbeiträge.

Variante 2:         Es wird eine zusätzliche Kurzgruppe eingerichtet. Die benötigten Personalstunden erhöhen sich um 10 Wochenstunden. Dadurch erhöht sich der Betriebsaufwand auf ca. 56.500 €, aber auch die staatliche Förderung auf 13.646 €. Die Elternbeiträge werden nicht erhöht.

Variante 3:         Es wird eine zusätzliche Kurzgruppe eingerichtet. Die benötigten Personalstunden erhöhen sich um 10 Wochenstunden. Dadurch erhöht sich der Betriebsaufwand auf ca. 56.500 €, aber auch die staatliche Förderung auf 13.646 €. Die Elternbeiträge werden künftig gestaffelt erhoben (40 € bei täglicher Buchung bis 14 Uhr, 60 € bei täglicher Buchung bis 15:30 Uhr)


Variante 4:         Es wird eine zusätzliche Kurzgruppe eingerichtet. Die benötigten Personalstunden erhöhen sich um 10 Wochenstunden. Dadurch erhöht sich der Betriebsaufwand auf ca. 56.500 €, aber auch die staatliche Förderung auf 13.646 €. Die Elternbeiträge werden künftig gestaffelt erhoben (60 € bei täglicher Buchung bis 14 Uhr, 80 € bei täglicher Buchung bis 15:30 Uhr)


Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg erlässt folgende – auf der o.g. Variante xxx basierende –:

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Lupburg

vom 17.05.2022

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Lupburg folgende Satzung:


ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften


§ 1 Gebührenpflicht

Der Markt Lupburg erhebt für die Teilnahme an der Mittagsbetreuung in der Grundschule Lupburg Gebühren.


§ 2 Gebührenschuldner

  1. Gebührenschuldner sind,
  1. die jeweiligen Personensorgeberechtigten des Kindes, das an der Mittagsbetreuung teilnimmt,
  2. diejenigen, die das Kind zur Mittagsbetreuung in der Grundschule angemeldet haben.
  1. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.


§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühr i. S. v. § 5 Abs. 1 entsteht erstmals mit der Aufnahme des Kindes in die Mittagsbetreuung. Im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats. Für den Monat August wird keine Gebühr erhoben. 




ZWEITER TEIL
Einzelne Gebühren


§ 4 Gebührenmaßstab

Die Höhe der Gebühren i. S. d. § 5 richtet sich nach der Häufigkeit der Teilnahme an der Mittagsbetreuung. Die Gebühr ist gestaffelt nach einer Betreuung bis 14 Uhr (Kurzgruppe) bzw. 15:30 Uhr (verlängerte Gruppe). Bei einer Mischbuchung errechnet sich die Gebühr aus dem Durchschnitt der jeweiligen Buchungskategorie.


§ 5 Gebührensatz

  1. Bei Buchungen in der Kurzgruppe bis 14 Uhr wird für jeden angefangenen Monat eine Gebühr wie folgt erhoben:

Variante 3        Variante 4
1 Tag/Woche                        8 €                 (alternativ: 12 €)
2 Tage/Woche                16 €                 (alternativ: 24 €)
3 Tage/Woche                24 €                 (alternativ: 32 €)
4 Tage/Woche                36 €                 (alternativ: 48 €)
5 Tage/Woche                40 €                 (alternativ: 60 €)

  1. Bei Buchungen in der Kurzgruppe bis 15:30 Uhr wird für jeden angefangenen Monat eine Gebühr wie folgt erhoben:

Variante 3        Variante 4
1 Tag/Woche                        12 €                 (alternativ: 16 €)
2 Tage/Woche                24 €                 (alternativ: 32 €)
3 Tage/Woche                36 €                 (alternativ: 48 €)
4 Tage/Woche                48 €                 (alternativ: 64 €)
  1. Tage/Woche                60 €                 (alternativ: 80 €)?? Falls Buchungen freitags bis 15:30 Uhr nicht gewünscht sind, wäre diese Kategorie zu streichen


  1. Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, ist als Essensgebühr für jedes Mittagessen der jeweilige Selbstkostenpreis des Marktes Lupburg zzgl. eines Gemeinkostenzuschlages in Höhe von 0,20 € zu bezahlen. Ab 01.09.2020 erhöht sich dadurch die Gebühr pro Essen auf 3,50 €. Die Abwicklung erfolgt über die Kitafino-App (https://www.kitafino.de/).



DRITTER TEIL
Schlussbestimmungen


§ 6 In-Kraft-Treten


Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

Die Satzung vom 02.07.2020 wird aufgehoben.

Diskussionsverlauf

Von Herrn MR Gatzhammer wird als Alternative 5 vorgeschlagen, die Gebühr für die Kurzgruppe bis 14 Uhr auf 50 € und für die verlängerte Gruppe bis 15:30 Uhr auf 70 € zu erhöhen.

Beschluss

Der Markt Lupburg erlässt folgende – auf der o.g. Variante 5 basierende –:
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Lupburg

vom 17.05.2022

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Lupburg folgende Satzung:


ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften


§ 1 Gebührenpflicht

Der Markt Lupburg erhebt für die Teilnahme an der Mittagsbetreuung in der Grundschule Lupburg Gebühren.


§ 2 Gebührenschuldner

  1. Gebührenschuldner sind,
  1. die jeweiligen Personensorgeberechtigten des Kindes, das an der Mittagsbetreuung teilnimmt,
  2. diejenigen, die das Kind zur Mittagsbetreuung in der Grundschule angemeldet haben.
  1. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.





§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühr i. S. v. § 5 Abs. 1 entsteht erstmals mit der Aufnahme des Kindes in die Mittagsbetreuung. Im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats. Für den Monat August wird keine Gebühr erhoben. 


ZWEITER TEIL
Einzelne Gebühren

§ 4 Gebührenmaßstab

Die Höhe der Gebühren i. S. d. § 5 richtet sich nach der Häufigkeit der Teilnahme an der Mittagsbetreuung. Die Gebühr ist gestaffelt nach einer Betreuung bis 14 Uhr (Kurzgruppe) bzw. 15:30 Uhr (verlängerte Gruppe). Bei einer Mischbuchung errechnet sich die Gebühr aus dem Durchschnitt der jeweiligen Buchungskategorie.

§ 5 Gebührensatz

  1. Bei Buchungen in der Kurzgruppe bis 14 Uhr wird für jeden angefangenen Monat eine Gebühr wie folgt erhoben:

1 Tag/Woche                        10 €                 
2 Tage/Woche                20 €                 
3 Tage/Woche                30 €                 
4 Tage/Woche                40 €                 
5 Tage/Woche                50 €                 

  1. Bei Buchungen in der Kurzgruppe bis 15:30 Uhr wird für jeden angefangenen Monat eine Gebühr wie folgt erhoben:

1 Tag/Woche                        14 €                 
2 Tage/Woche                28 €                 
3 Tage/Woche                42 €                 
4 Tage/Woche                56 €                 
  1. Tage/Woche                70 €                 ?? Falls Buchungen freitags bis 15:30 Uhr nicht gewünscht sind, wäre diese Kategorie zu streichen


  1. Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, ist als Essensgebühr für jedes Mittagessen der jeweilige Selbstkostenpreis des Marktes Lupburg zzgl. eines Gemeinkostenzuschlages in Höhe von 0,20 € zu bezahlen. Ab 01.09.2020 erhöht sich dadurch die Gebühr pro Essen auf 3,50 €. Die Abwicklung erfolgt über die Kitafino-App (https://www.kitafino.de/).



DRITTER TEIL
Schlussbestimmungen


§ 6 In-Kraft-Treten


Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

Die Satzung vom 02.07.2020 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.07.2022 11:13 Uhr