Antrag von Norbert Deutsch auf isolierte Abweichung zum genehmigten Bauantrag, FlNr. 263/10, Gem. Lupburg
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 07.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat Lupburg | Sitzung des Marktgemeinderates | 07.07.2022 | ö | 2.4 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Hohenfelser Straße 17 a – c
Das Nebengebäude (Müllhaus) war bereits Bestandteil des Bauantrags vom Januar 2020 und von der ursprünglichen Baugenehmigung umfasst:
Das Gebäude soll nun 4m x 3,665 m groß und auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. Dabei wird die maximal zulässige Grenzbebauung entlang aller Grundstücksgrenzen (15 Meter) um 5,665 Meter überschritten.
Die notwendigen Nachbarschaftsunterschriften liegen vor. Problematisch könnte sich die Grenzbebauung allerdings auf die beengte Gehwegsituation durch eingeschränkte Sichtverhältnisse auswirken. Hierzu sollte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Stellungnahme der Tiefbauabteilung des Landratsamtes eingeholt werden, da es sich um einen Gehweg entlang der Kreisstraße handelt.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat schließt sich der Ansicht der Verwaltung an, dass eine Grenzbebauung aufgrund der ohnehin beengten Gehwegsituation abgelehnt werden sollte.
Da es sich um eine Kreisstraße handelt, wäre zunächst durch die Baugenehmigungsbehörde eine Stellungnahme der Tiefbauabteilung bzw. Verkehrsbehörde des Landratsamtes einzuholen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Abweichung zum genehmigten Bauantrag auf dem Grundstück FlNr. 263/10, Gemarkung Lupburg, wird nicht erteilt.
Die Nachbarunterschrift wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2022 08:51 Uhr