Antrag von Rebekka und Florian Ferstl auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 378/12, Gem. Lupburg; Antrag auf Abweichung und Befreiung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Degerndorfer Straße


 






Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Degerndorfer Straße“.
Es wird eine Abweichung von Art. 6 Abs. 7 BayBO (Abstandsflächen/Grenzbebauung), wonach sog. Grenzgaragen bis 3 Meter Höhe keine Abstandsflächen erzeugen. Die Garage hat in Bezug auf das mittlere vorhandene Gelände eine Höhe von 3,915 Meter. Die Wandhöhe im Bezug auf den Fertigboden beträgt aber nur 3,06 Meter. Aufgrund der vorhandenen Höhe der Straße im Bereich der Zufahrt und einer leichten Neigung der Zufahrt sowie der Geländesituation ergibt sich die Überschreitung von ca. 0,92 Meter.

Um die Beeinträchtigung für den nördlich Nachbarn aber zu minimieren, wurde die Garage bewusst ca. 1 Meter von der Nachbargrenze entfernt platziert und die Dachneigung geringstmöglich gestaltet.
Der betroffene Nachbar hat der Abweichung zugestimmt.

Weiter werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt:
  • Bautyp E+1 statt E+D
  • Dachneigung 20 Grad statt 37-42 Grad
  • Überschreitung der Baugrenze zur Straßenseite um 2,20 m
  • Nichteinhaltung der Baulinie bei der Garage
  • Garagenlänge > 7 m

Dafür werden folgende Gründe vorgetragen: 

  • Direkt gegenüber der Straße befindet sich ebenfalls ein Gebäude E+1
  • Durch die geringere Dachneigung bleibt die Firsthöhe kleiner aus ursprünglich zulässig, die Giebelfläche zur Straße ist dadurch auch geringer
  • Eine ähnliche Überschreitung der Baugrenze liegt auch beim nördlichen Nachbarn vor
  • Da der nördliche Nachbar seine südlich Baugrenze überschritten hat, dürfe ihm ein Wegrücken der Garage von seiner Südseite entgegenkommen

Der Baukörper wird sich auch mit den beantragten Befreiungen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und keine Auswirkungen auf das Ortsbild haben. Die Befreiungen sind daher aus städtebaulicher Sicht vertretbar.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Rebekka und Florian Ferstl auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 378/12, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Den beantragten Abweichungen und Befreiungen wird zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Rebekka und Florian Ferstl auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 378/12, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Den beantragten Abweichungen und Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2022 13:49 Uhr