Stromliefervertrag ab 01.01.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Markt Lupburg hat im vergangenen Jahr an der Bündelausschreibung der KUBUS GmbH für die Lieferjahre 2023 – 2025 teilgenommen. Dabei erfolgte eine Aufteilung in das Los Straßenbeleuchtung (SB) sowie SLP-Anlagen (Standardlastprofilanlagen = kommunale Liegenschaften wie Rathaus, Schule, Kindergarten, Pumpstationen, Feuerwehr, etc.).
In unserem Fall wurde nur für das Los „Straßenbeleuchtung“ ein Ergebnis erzielt, für die SLP-Anlagen wurden keine Angebote abgegeben. 
Die Mitteilung an uns erfolgte erst vor ca. einer Woche, den Zuschlag
für das Los Straßenbeleuchtung erhielten die Stadtwerken Augsburg zu einem Arbeitspreis von
74,76 ct/kWh für das Jahr 2023, 
49,76 ct/kWh für das Jahr 2024,
37,76 ct/kWh für das Jahr 2025 erteilt.
Die angegebenen Preise verstehen sich 

einschließlich
 - Entgelte für die Lieferung der Energie
 - Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer

und zuzüglich
 - Kosten für Messstellenbetrieb und Messung durch den Netzbetreiber
    bzw. Messstellenbetreiber
 - Netznutzungsentgelte
 - Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
 - Mehrkosten gemäß Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG) in der jeweils gültigen Fassung
 - Umlage gemäß § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
 - Offshore-Netzumlage gemäß § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
 - Abschalt-Umlage gemäß § 18 Verordnung abschaltbarer Lasten (AbLaV)
 - Aufschläge gemäß Kraft- Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG)
 - Blindstromkosten nach den Maßgaben der jeweiligen Netzbetreiber
 - Stromsteuer
 - Umsatzsteuer. 

Der Stromliefervertrag ist mit Zuschlagserteilung zustande gekommen, d.h. der Markt Lupburg ist zunächst für den Lieferzeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 daran gebunden.
Es besteht allerdings ein Sonderkündigungsrecht zur fristlosen Kündigung. Und hier ist die entscheidende Frage, ob das hohe Entgelt ein wichtiger Grund ist. Das gilt es, juristisch zu klären.

Bisherige Preise:

Straßenbeleuchtung:                                ca. 5 ct. Arbeitspreis
                                               Ca. 22,5 Ct. Brutto
Verbrauch ca. 38.000 Kw/h                        8.500 Euro Brutto
Neu                        72,76 Ct. Arbeitspreis / ca. 90 Ct – 1 Euro Brutto
                       Ca. 35.000 Euro Gesamtkosten (ca. 4 x so teuer)

SLP (Liegenschaften)  -     derzeit kein Angebot vorliegend!

Bisher                :                                ca. 5 ct. Arbeitspreis (Mischpreis)
                                               Ca. 22,5 Ct. Brutto
Verbrauch ca. 160.000 Kw/h                        45.400 Euro Brutto

Aktuell werden durch die Verwaltung Angebote verschiedener Lieferanten eingeholt. Teilweise gelten die Angebote nur für wenige Stunden bis zu einer Zuschlagserteilung.

Um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können, wird vorgeschlagen, den Ersten Bürgermeister zur Zuschlagserteilung zu ermächtigen.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss eines Stromliefervertrages für die Zeit ab 01.01.2023.

Beschluss

Der Markt Lupburg ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss eines Stromliefervertrages für SLP-Anlagen für die Zeit ab 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.11.2022 11:17 Uhr