Anordnung Halteverbot Innerer Markt - Ergänzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 02.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das bereits in der Sitzung vom 01.12.2022 beschlossene absolute Halteverbot entlang der Kirche soll um ein weiteres absolutes Halteverbotsschild erweitert werden.
Die Schilder für die Parkverbotszone vor dem Friseurgeschäft werden jeweils am Anfang und am Ende der Parkflächen aufgestellt.
Nach § 45 Abs. 1 und 9 StVO sind Verkehrszeichen dort anzuordnen, wo es aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist, zum Beispiel zur Gefahrenabwehr. Der Bereich um die Kirche und die Zufahrt zur Burgstraße stellen eine Engstelle dar. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass die Verkehrsflächen immer wieder durch parkende Autos links und rechts belegt werden und dadurch insbesondere Rettungskräfte im Ernstfall behindert werden.
Die Festlegung der Verkehrsschilder wie oben dargestellt erfolgte im Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion Parsberg.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat stimmt der Anordnung der Verkehrsschilder wie vorstehend dargestellt zu.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Anordnung der Verkehrsschilder wie vorstehend dargestellt zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2023 14:47 Uhr