Auf die Ausführung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt wird verwiesen.
Nachfolgend werden lediglich die einzelnen Beschlussvorschläge zur Behandlung der Stellungnahmen dargestellt.
Regierung der Oberpfalz – Regensburg
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Vom Regionalen Planungsverband wurden keine Einwände vorgebracht.
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Naturschutz – 13.04.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird entsprechend redaktionell angepasst und aktualisiert. Die vorgebrachten potenziellen Beeinträchtigungen hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes sollen weiterhin, wie im Rahmen der Begründung dargelegt, auf der Ebene des Zulassungsverfahrens sofern erforderlich vertieft untersucht werden. Die auf der Ebene der Flächennutzungsplanung entscheidende Vermeidungsmaßnahme ist die Gebietsauswahl. Hier wurden Bereiche mit großflächig zusammenhängenden naturnahen Wäldern oder besonderen Lebensraumstrukturen und topographischen Gegebenheiten ausgespart und eine weniger naturnahe in Autobahnnähe befindliche Fläche gewählt. Insofern hält der Markt Lupburg die vorgesehene Planung für richtig und zielführend, um den überragenden öffentlichen Belang, der verstärkten Erzeugung regenerativer Energien mit den Belangen des Naturschutzes in Einklang zu bringen.
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – 08.05.2023
Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bei den eingereichten Unterlagen handelt es sich um keinen Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz oder Bauantrag, sondern um die Änderung/Aufstellung eines Flächennutzungsplanes.
Hinsichtlich des genannten Baudenkmals „Kallmünz“ ist festzustellen:
- Das genannte Baudenkmal befindet sich in ca. 15 km Entfernung östlich der geplanten Konzentrationszone.
- Das genannte Baudenkmal befindet sich im Talraum der Naab, nach Westen begrenzt durch eine markante Hangkante des Schlossberges (Höhenunterschied zur Naab etwa 100 m). Markante Blickbeziehungen zum Baudenkmal „Kallmünz“ bestehen insbesondere vom gegenüberliegenden Ufer der Naab. Die weitere Sicht nach Westen wird durch die markante Hangkante des Schlossberges und auch der dahinterliegenden Höhenrücken der Oberpfälzer Alb massiv eingeschränkt.
- Mit einem Blick auf die topografische Karte im Bayernatlas ist zu erkennen, dass eine Blickbeziehung praktisch ausgeschlossen ist, geschweige denn, dass mit einer verunstaltenden oder bedrängenden Wirkung von Windkraftanlagen in dem 15 km entfernten Gebiet in Lupburg zu rechnen wäre.
- Pikanterweise befinden sich bereits in der Achse zwischen Kallmünz und der vorgeschlagenen Konzentrationszone mehrere Windkraftanlagen deutlich näher am Baudenkmal von Kallmünz:
- Windkraftanlage bei Kollerhof (Entfernung 3,5 km)
- Windpark am Russelberg (4 Anlagen, Abstand 6 km)
- Windpark am Hüttberg (3 Anlagen, Abstand 11 km)
- Windkraftanlage bei Pöfersdorf (Abstand 11 km)
Alle diese Anlagen liegen in einer Achse zwischen Kallmünz und der geplanten Konzentrationszone.
Aus den genannten Gründen ist es aus Sicht des Marktes Lupburg unverständlich, dass vom Landesamt für Denkmalpflege eine derartig aufwändige und kostenintensive Sichtbarkeitsuntersuchung gefordert wird, obwohl eine kurze Auswertung des Bayern Atlas bereits deutlich zeigt, dass keinerlei Sichtbeziehung besteht und bereits zahlreiche Anlagen in der gleichen Blickachse deutlich näher am Baudenkmal vorhanden sind. Zur Verdeutlichung wird auf den anliegenden Schnitt aus dem Bayernatlas verwiesen. Der Markt Lupburg hätte sich von einer Fachbehörde eine konstruktive Mithilfe bei der Realisierung eines Belangs von überragendem öffentlichem Interesse erwartet.
Der Markt Lupburg hält eine Beeinträchtigung des Baudenkmals „Kallmünz“ für ausgeschlossen. Eine Planänderung erfolgt nicht.
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Die Bodendenkmäler sind im Flächennutzungsplan des Marktes Lupburg dargestellt.
Ein entsprechender Hinweis auf die Notwendigkeit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis wird in der Begründung ergänzt.
Bundesamt für Infrastruktur u.a. der Bundeswehr, Bonn – 03.04.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis auf die notwendige Beteiligung des Bundesamtes im Rahmen der Zulassungsplanung wird in der Begründung ergänzt.
Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern – 04.05.2023
Die entsprechende Stelle wurde im Rahmen des Verfahrens beteiligt.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – 08.05.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Hinweise sind im Zulassungsverfahren zu beachten.
Wasserwirtschaftsamt Regensburg – 03.05.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die entsprechenden Hinweise sind im Rahmen der Zulassungsplanung zu beachten.
Bayernwerk Netz GmbH – 03.05.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die entsprechenden Hinweise sind im Rahmen der Zulassungsplanung zu beachten.
Deutsche Telekom Technik GmbH – 13.04.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass Telekommunikationsanlagen für Windkraftanlagen nach Kenntnis des Marktes regelmäßig nicht erforderlich sind.
Es wird empfohlen, auf eine Einzelbeschlussfassung zu verzichten und stattdessen folgenden abschließenden Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zu fassen: