Es gibt wieder Förderprogramme zum Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Im Vorfeld wurde mit dem Kommunalberater des Bayernwerks Kontakt aufgenommen und um ein vorläufiges Angebot zu den Alternativen Normalladen und Schnellladen gebeten.
Die Kosten nach Abzug der Förderung pro Ladesäule liegen bei etwa 14.529 € netto (17.289,51 € brutto) für Normalladen bzw. bei 15.929 € netto (18.955,51 € brutto) für Schnellladen.
Gemäß Förderrichtlinien benötigt man bei Normalladen 2 Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten pro Standort (= 4 Stellplätze), somit also mindestens 34.579,02 €.
Für die Förderung bei Schnellladen reicht eine Ladesäule mit 2 Ladepunkten (= 2 Stellplätzen).
Die Ladedauer bei Normalladen beträgt durchschnittlich 6 Stunden, bei den Schnellladestationen im genannten Preissegment bei 1 – 1,5 Stunden.
Wichtig ist auch, dass die Ladesäulen 24/7 öffentlich zugänglich sein müssen. Bei einer Errichtung zum Beispiel an der Schule bzw. dem Kindergarten oder der Burg fallen somit 2 bzw. 4 Stellplätze an, die jederzeit öffentlich sein müssen (also auch nicht mit „nur für Mitarbeiter“ etc. belegt werden dürfen).
Zu den Errichtungskosten kommen evtl. noch Kosten für den Leitungsbau zum nächsten Verteilerkasten dazu, die nicht gefördert werden. Bei einer konkreten Anfrage würde Hr. Leibl das auch nochmal detailliert berechnen.
Abschließend benötigt man noch einen Dienstleistungsvertrag mit einem Betreiber, der sich eben um die gesamte Abwicklung (Abrechnung etc.) kümmert und auch einen 24-Stunden-Notfallservice bietet. Das Bayernwerk bietet so einen Betreibervertrag an und verlangt pro Säule eine Pauschale von 730 € jährlich. Diese Kosten würden – genauso wie die nicht durch die Förderung abgedeckten Investitionskosten - allein vom Markt Lupburg getragen werden müssen, eine Refinanzierung ist nicht möglich.
Somit stellt die Errichtung dieser Ladeinfrastruktur eine freiwillige Leistung des Marktes dar, die aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren wäre.