2. Ergänzung zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg vom 16.08./22.10.1985


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2023 ö 4

Sachverhalt

Grundlage für die Verteilung der Kosten der Kläranlage sind die Anteile der beiden Kommunen an der Gesamteinwohnerzahl der Stadt Parsberg und des Marktes Lupburg. Einwohnerzahlen unterliegen naturgemäß einem stetigen Wandel, so dass eine Kostenverteilung nicht nach einem starren Prozentsatz (26 % / 74 %) erfolgen, sondern dem tatsächlichen Verhältnis der Einwohnerzahlen entsprechen sollte.

Es wird daher vorgeschlagen, die Zweckvereinbarung entsprechend anzupassen.

Beschlussempfehlung

2. Ergänzung
zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus
dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg
vom 16.08./22.10.1985

Präambel
Grundlage für die Verteilung der Kosten der Kläranlage sind die Anteile der beiden Kommunen an der Gesamteinwohnerzahl der Stadt Parsberg und des Marktes Lupburg. Einwohnerzahlen unterliegen naturgemäß einem stetigen Wandel, so dass eine Kostenverteilung nicht nach einem starren Prozentsatz (26 % / 74 %) erfolgen, sondern dem tatsächlichen Verhältnis der Einwohnerzahlen entsprechen sollte.

§ 1
§ 1 der 1. Ergänzung vom 07.12./17.12.2015 zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg vom 16.08./22.10.1985 wird wie folgt geändert:

Die Aufteilung der Herstellungskosten erfolgt ab sofort nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen des Abrechnungsjahres gemäß den Daten des statistischen Landesamtes jeweils zum Stand vom 30.06. des Abrechnungsjahres gerundet auf 2 Nachkommstellen.





Parsberg, ________________                                        Lupburg, _____________________




________________________                                        _____________________________
Stadt Parsberg                                                        Markt Lupburg

Beschluss

2. Ergänzung
zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus
dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg
vom 16.08./22.10.1985

Präambel
Grundlage für die Verteilung der Kosten der Kläranlage sind die Anteile der beiden Kommunen an der Gesamteinwohnerzahl der Stadt Parsberg und des Marktes Lupburg. Einwohnerzahlen unterliegen naturgemäß einem stetigen Wandel, so dass eine Kostenverteilung nicht nach einem starren Prozentsatz (26 % / 74 %) erfolgen, sondern dem tatsächlichen Verhältnis der Einwohnerzahlen entsprechen sollte.

§ 1
§ 1 der 1. Ergänzung vom 07.12./17.12.2015 zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg vom 16.08./22.10.1985 wird wie folgt geändert:

Die Aufteilung der Herstellungskosten erfolgt ab sofort nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen des Abrechnungsjahres gemäß den Daten des statistischen Landesamtes jeweils zum Stand vom 30.06. des Abrechnungsjahres gerundet auf 2 Nachkommstellen.





Parsberg, ________________                                        Lupburg, _____________________




________________________                                        _____________________________
Stadt Parsberg                                                        Markt Lupburg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2023 11:30 Uhr