Der Markt Lupburg erlässt folgende
Haushaltssatzung
des Marktes Lupburg
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
für das Haushaltsjahr 2020
„Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Lupburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.049.778 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.764.800 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.“
Lupburg, 23. April 2020
Manfred Hauser
1. Bürgermeister