Beteiligung an der LNI GmbH - Änderung des Gesellschaftervertrages und Erhöhung der Einlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 05.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH („LNI“) wurde im Jahre 2014 zum Zwecke der Unterstützung von Kommunen beim Auf- und Ausbau von Breitbandinfrastruktur als öffentliche Infra-strukturgesellschaft durch ausschließlich kommunale Gesellschafter („Altgesellschafter“) ge-gründet. Zielsetzung ist die Bündelung von Kompetenzen sowie die Nutzung von Synergieeffekten beim Breitbandausbau durch ein koordiniertes Zusammenwirken. Bereits die bisherigen Aktivitäten der LNI führten zu einer nachhaltigen Verbesserung der Versorgung mit Breitband-diensten in den Gebieten der Altgesellschafter.

Seit einigen Monaten finden verschiedene Abstimmungen mit weiteren Kommunen unter Ein-beziehung der Altgesellschafter der Landkreise Regensburg und Neumarkt statt, inwieweit die LNI weitere öffentliche Gesellschafter („Neugesellschafter“) aufnehmen und auf diese Weise der Gesellschafterkreis erweitert werden soll. Die Erwägungen dabei sind, durch die Erweiterung des Wirkungskreises der LNI zum einen sämtlichen Kommunen angesichts des zunehmenden (politischen) Handlungsdrucks im Bereich des Breitbandausbaus solidarisch zu begegnen. Zum anderen wäre damit die Möglichkeit gegeben, die Nachfrage nach Beratungsleistungen für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln sowie der erforderlichen Fachplanungs- und Bauleistungen zu bündeln. Letztgenannte Leistungen könnten auf diese Weise in einer Bündelrahmenvereinbarung ausgeschrieben werden, um ausreichend Kapazitäten zu langfristig wirtschaftlichen Konditionen auf dem Markt für den Breitbandausbau zu sichern. Die Kommunen würden als Gesellschafter die Aufgaben des Breitbandausbaus im Wege der Aufgabendelegation als sog. Inhousevergabe auf die LNI übertragen. Dabei wurden verschiedene Lösungsansätze unter Einbeziehung des Bayerischen Kommunalen Prüfungs-verbandes (BKPV) und der Rechtsanwaltskanzlei Watson Farley & Williams erörtert und in Folge ein Gesellschaftsvertrag auf Grundlage der bisherigen Satzung der LNI sowie eine Vereinbarung zur Aufgabenübertragung ausgearbeitet.

Am Donnerstag, den 24. September 2020 fand im Landratsamt Regensburg unter Leitung der Landrätin und Beteiligung von interessierten Kommunen eine Informationsveranstaltung zur „Gründung einer Gigabitgesellschaft“ (im hybriden Format einer Präsens- und Videokonferenz) statt. Anschließend fand die Versammlung der Altgesellschafter der LNI statt um das weitere Vorgehen zu erörtern und einen Beschluss zur Kapitalerhöhung und Aufnahme weiterer Gesellschafter unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen kommunalen Gremien zu fassen.

Beschlussempfehlung

  1. Der Aufnahme weiterer Gesellschafter in die LNI und der damit einhergehenden Kapitalerhöhung sowie der Übernahme eines weiteren Geschäftsanteils in Höhe von 5.000 € wird zugestimmt. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden damit betraut, den Markt Lupburg zur Umsetzung der Änderungen am vorliegenden Gesellschaftsvertrag und der erforderlichen notariellen Beurkundung mit der Befugnis zu etwaigen redaktionellen Anpassungen zu vertreten.

  1. Der Markt Lupburg stimmt der Aufgabenübertragung im Bereich Breitbandausbau auf die LNI zu und betraut den Bürgermeister und die Verwaltung zur Umsetzung durch den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung über die Aufgabenübertragung.


Erläuterung Altgesellschafter:  
 
  • Gemeinde Brunn
  • Gemeinde Deuerling
  • Gemeinde Duggendorf
  • Stadt Hemau
  • Markt Hohenfels
  • Gemeinde Holzheim am Forst
  • Markt Kallmünz
  • Markt Laaber
  • Markt Lupburg
  • Markt Nittendorf
  • Stadt Parsberg
  • Stadt Velburg

Beschluss

  1. Der Aufnahme weiterer Gesellschafter in die LNI und der damit einhergehenden Kapitalerhöhung sowie der Übernahme eines weiteren Geschäftsanteils in Höhe von 5.000 € wird zugestimmt. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden damit betraut, den Markt Lupburg zur Umsetzung der Änderungen am vorliegenden Gesellschaftsvertrag und der erforderlichen notariellen Beurkundung mit der Befugnis zu etwaigen redaktionellen Anpassungen zu vertreten.

  1. Der Markt Lupburg stimmt der Aufgabenübertragung im Bereich Breitbandausbau auf die LNI zu und betraut den Bürgermeister und die Verwaltung zur Umsetzung durch den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung über die Aufgabenübertragung.


Erläuterung Altgesellschafter:  
 
  • Gemeinde Brunn
  • Gemeinde Deuerling
  • Gemeinde Duggendorf
  • Stadt Hemau
  • Markt Hohenfels
  • Gemeinde Holzheim am Forst
  • Markt Kallmünz
  • Markt Laaber
  • Markt Lupburg
  • Markt Nittendorf
  • Stadt Parsberg
  • Stadt Velburg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2020 11:17 Uhr