Abschnittsbildung "Ullabreite - Erweiterung II" für die Umlegung der Herstellungsbeiträge
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 04.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Klasseneinteilung
Die Straße „Am Ullersteig“ ist als Erschließungsstraße festzulegen und somit mit 90% auf die anliegenden Grundstücke umzulegen.
Abschnittsbildung
Es werden zwei Erschließungseinheiten gebildet. Erschließungseinheit 1 umfasst die „Altanlage“ inkl. der Stichstraße (grün), Erschließungseinheit 2 umfasst den neuen Teil der Straße „Am Ullersteig“ (blau).
Die Kosten der Erschließungseinheit 1 werden auf die bisherigen Anwohner sowie die fünf daran angrenzenden Parzellen 168/3 und 168/9 – 168/12 des Neubaugebietes umgelegt.
Die Kosten der Erschließungseinheit 2 werden nur auf die angrenzenden Parzellen 168/3 -168/6, 168/9 und 168/14 umgelegt.
Beschlussempfehlung
Es werden zwei Erschließungseinheiten gemäß der beiliegenden Skizze gebildet.
Die Erschließungseinheit 1 (grün) beginnt bei der Einmündung „Seibertshofener Straße“, FlNr. 175, Gemarkung Lupburg, und endet bei FlNr. 178/2, Gemarkung Lupburg, einschließlich der unselbständigen Stichstraße FlNr. 179/2, Gemarkung Lupburg.
Die Erschließungseinheit 2 (blau) umfasst die FlNr. 168/8, Gemarkung Lupburg, beginnend bei FlNr. 168/1 und endend bei FlNr. 175, jeweils Gemarkung Lupburg.
Die Straße „Am Ullersteig“ wird als Erschließungsstraße festgelegt und mit 90% auf die jeweils an den Erschließungseinheiten 1 und 2 angrenzenden Grundstücke umgelegt.
Beschluss
Es werden zwei Erschließungseinheiten gemäß der beiliegenden Skizze gebildet.
Die Erschließungseinheit 1 (grün) beginnt bei der Einmündung „Seibertshofener Straße“, FlNr. 175, Gemarkung Lupburg, und endet bei FlNr. 178/2, Gemarkung Lupburg, einschließlich der unselbständigen Stichstraße FlNr. 179/2, Gemarkung Lupburg.
Die Erschließungseinheit 2 (blau) umfasst die FlNr. 168/8, Gemarkung Lupburg, beginnend bei FlNr. 168/1 und endend bei FlNr. 175, jeweils Gemarkung Lupburg.
Die Straße „Am Ullersteig“ wird als Erschließungsstraße festgelegt und mit 90% auf die jeweils an den Erschließungseinheiten 1 und 2 angrenzenden Grundstücke umgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2021 11:04 Uhr