Inanspruchnahme von Fördermitteln für Beratungsleistungen BUND durch die LNI


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 9

Sachverhalt

Im Rahmen des Auf- und Ausbaus von Breitbandinfrastruktur sieht die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 („novellierte Bundesförderrichtlinie“) nach Ziffer 3.3 die Möglichkeit vor, unter gewissen Voraussetzungen Fördermittel für externe Unterstützungsleistungen für die Vorbereitung und Durchführung eines Bewilligungsverfahrens und/oder die Realisierung eines bewilligten Vorhabens in Anspruch zu nehmen. Dabei stehen für Kommunen bis zu EUR 50.000,00 bzw. für Landkreise bis zu EUR 200.000,00 zur Verfügung, vgl. Ziffer 6.11 novellierte Bundesförderrichtlinie.

Der Markt Lupburg ist Gesellschafter in der LNI. Diese setzt als öffentliche Infrastrukturgesellschaft die entsprechenden Ausbauprojekte für die Kommune auf Grundlage einer gesondert abgeschlossenen Aufgabenübertragungsvereinbarung um. Die Refinanzierung erfolgt in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der LNI insbesondere durch Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen.

Der Markt Lupburg beabsichtigt daher, die LNI zu ermächtigen, die Fördermittel für externe Unterstützungsleistungen für die entsprechende Vorhabenumsetzung nach der novellierten Bundesförderrichtlinie als Zweckgesellschaft zu beantragen und nach Bewilligung für die Refinanzierung der förderfähigen Kosten zu verwenden.

Beschlussempfehlung

  1. Der Markt Lupburg ermächtigt die Laber-Naab Infrastruktur GmbH, verfügbare Fördermittel für externe Unterstützungsleistungen im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

  1. Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH verwendet die gewährten Fördermittel vollumfänglich zur Refinanzierung der förderfähigen Kosten im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau und dokumentiert die Mittelverwendung.

Beschluss

  1. Der Markt Lupburg ermächtigt die Laber-Naab Infrastruktur GmbH, verfügbare Fördermittel für externe Unterstützungsleistungen im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

  1. Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH verwendet die gewährten Fördermittel vollumfänglich zur Refinanzierung der förderfähigen Kosten im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau und dokumentiert die Mittelverwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2021 10:58 Uhr