Antrag von Zejnel Thaqi auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 34, Gem. Degerndorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 13.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Degerndorf D 1
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Die baurechtliche Zulässigkeit ergibt sich damit aus § 34 BauGB (sog. Innenbereich), d.h. das Vorhaben muss sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Die nähere Umgebung wird geprägt von Wohngebäuden mit bis zu zwei Vollgeschossen sowie diversen Nebengebäuden. Das Bauvorhaben entspricht dieser Bebauung.
Die Erschließung ist gesichert. Das Grundstück verfügt bereits über einen Grundstücksanschluss für die Wasserver- und Abwasserentsorgung.
Nachdem sich das Vorhaben sehr nahe an der schwarzen Laber befindet, erfolgte eine Rückfrage zur Zulässigkeit beim Wasserwirtschaftsamt in Regensburg.
Laut Auskunft ist für die rechtliche Beurteilung das Überschwemmungsgebiet bei einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) maßgebend:
Das Grundstück wird nicht vollständig überflutet. Die Flächen, die nicht vom Hochwasser betroffen sind, dürfen bebaut werden. Allerdings ist der Bauherr darauf hinzuweisen, dass auch extreme Hochwässer auftreten können und sich daher eine hochwasserangepasste Bauweise empfiehlt (Aussage WWA). Ob hierzu entsprechende Auflagen im Baugenehmigungsbescheid erteilt werden, obliegt der Baugenehmigungsbehörde.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Zejnel Thaqi auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 34, Gem. Degerndorf, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Zejnel Thaqi auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 34, Gem. Degerndorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.01.2022 12:15 Uhr