Antrag von Rebekka und Florian Ferstl auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes hinsichtlich der Dacheindeckung auf dem Grundstück FlNr. 378/12, Gem. Lupburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 15.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag wurde bereits in der Sitzung vom 03.08.2022 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Bauamt des Landratsamtes teilte den Bauwerbern mit, dass die Farbe der Dacheindeckung eindeutig anzugeben sei. Werden die Vorgaben gemäß Bebauungsplan nicht eingehalten, so wäre ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen einzureichen.
Am 26.08.2022 wurde daher ein Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB eingereicht: „Verwendung von grauen statt roten Dachziegeln“
Die Grundzüge der Planung werden durch die Dacheindeckung nicht berührt, weshalb die Befreiung städtebaulich vertretbar ist.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Rebekka und Florian Ferstl auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Degerndorfer Straße“ hinsichtlich der Dacheindeckung auf dem Grundstück FlNr. 378/12, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Rebekka und Florian Ferstl auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Degerndorfer Straße“ hinsichtlich der Dacheindeckung auf dem Grundstück FlNr. 378/12, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2022 15:18 Uhr