Antrag auf Vorbescheid von Rebekka und Patrick Brandl zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1757/1, Gem. Degerndorf
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 10.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat Lupburg | Sitzung des Marktgemeinderates | 10.11.2022 | ö | 3.3 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Rackendorf neben Hausnummer 7
Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Es kann im Bezug auf die Lage noch dem Ortsrand zugeordnet werden, insbesondere da auch im künftigen Flächennutzungsplan ein entsprechender Umgriff ausgewiesen wird:
Das Vorhaben fügt sich weiter nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Rebekka und Patrick Brandl auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1757/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Rebekka und Patrick Brandl auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1757/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.11.2022 11:17 Uhr