Vorentwurf B-Plan "An der Hohenfelser Straße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 12.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Architekt Iberl stellt den Entwurf zum Bebauungsplan „An der Hohenfelser Straße“ vor.
Folgende Festsetzungen werden vorgeschlagen:
- Besonderes Wohngebiet
- Begrenzung Bauvolumen: max. 25 m Länge, 13 m Breite und max. 3 Vollgeschosse
- Bautyp E+I+D, max. Wandhöhe 7 m
- Maximal zulässige Höhenlage
- Maximal zulässige Anzahl an Wohneinheiten pro Gebäude: 9
- GRZ 0,4 und GFZ 1,2
- Satteldach 30 – 48 Grad
- Pflicht zur Errichtung von Spielplätzen
- Keine Zufahrtsmöglichkeit über die südlich gelegene Anliegerstraße
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „An der Hohenfelser Straße“ und ermächtigt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit den vorgeschlagenen Festsetzungen einverstanden, bittet aber nochmal um Klärung der maximal zulässigen Höhe, da auf dem benachbarten Grundstück FlNr. 147/3 bereits ein Bauantrag für ein noch nicht realisiertes Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten besteht. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sollten diesem Vorhaben nicht widersprechen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „An der Hohenfelser Straße“ und ermächtigt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2023 15:14 Uhr