2. Ergänzung zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg vom 16.08./22.10.1985
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 09.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Grundlage für die Verteilung der Kosten der Kläranlage sind die Anteile der beiden Kommunen an der Gesamteinwohnerzahl der Stadt Parsberg und des Marktes Lupburg. Einwohnerzahlen unterliegen naturgemäß einem stetigen Wandel, so dass eine Kostenverteilung nicht nach einem starren Prozentsatz (26 % / 74 %) erfolgen, sondern dem tatsächlichen Verhältnis der Einwohnerzahlen entsprechen sollte.
Es wird daher vorgeschlagen, die Zweckvereinbarung entsprechend anzupassen.
Beschlussempfehlung
2. Ergänzung
zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus
dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg
vom 16.08./22.10.1985
Präambel
Grundlage für die Verteilung der Kosten der Kläranlage sind die Anteile der beiden Kommunen an der Gesamteinwohnerzahl der Stadt Parsberg und des Marktes Lupburg. Einwohnerzahlen unterliegen naturgemäß einem stetigen Wandel, so dass eine Kostenverteilung nicht nach einem starren Prozentsatz (26 % / 74 %) erfolgen, sondern dem tatsächlichen Verhältnis der Einwohnerzahlen entsprechen sollte.
§ 1
§ 1 der 1. Ergänzung vom 07.12./17.12.2015 zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg vom 16.08./22.10.1985 wird wie folgt geändert:
Die Aufteilung der Herstellungskosten erfolgt ab sofort nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen des Abrechnungsjahres gemäß den Daten des statistischen Landesamtes jeweils zum Stand vom 30.06. des Abrechnungsjahres gerundet auf 2 Nachkommstellen.
Parsberg, ________________ Lupburg, _____________________
________________________ _____________________________
Stadt Parsberg Markt Lupburg
Beschluss
2. Ergänzung
zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus
dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg
vom 16.08./22.10.1985
Präambel
Grundlage für die Verteilung der Kosten der Kläranlage sind die Anteile der beiden Kommunen an der Gesamteinwohnerzahl der Stadt Parsberg und des Marktes Lupburg. Einwohnerzahlen unterliegen naturgemäß einem stetigen Wandel, so dass eine Kostenverteilung nicht nach einem starren Prozentsatz (26 % / 74 %) erfolgen, sondern dem tatsächlichen Verhältnis der Einwohnerzahlen entsprechen sollte.
§ 1
§ 1 der 1. Ergänzung vom 07.12./17.12.2015 zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg vom 16.08./22.10.1985 wird wie folgt geändert:
Die Aufteilung der Herstellungskosten erfolgt ab sofort nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen des Abrechnungsjahres gemäß den Daten des statistischen Landesamtes jeweils zum Stand vom 30.06. des Abrechnungsjahres gerundet auf 2 Nachkommstellen.
Parsberg, ________________ Lupburg, _____________________
________________________ _____________________________
Stadt Parsberg Markt Lupburg
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.12.2023 11:30 Uhr