Flächennutzungsplan Markt Lupburg - Abwägung der Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2023 ö 7

Sachverhalt

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurde keine Stellungnahme abgegeben:

  • Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
    • Sachgebiet 45 – Umweltschutz
    • Sachgebiet 42 – Wasserrecht 
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München 
  • Staatliches Bauamt Regensburg
  • Gesundheitsamt Neumarkt i.d.OPf.
  • Laber-Naab-InfrastrukturGmbH, Parsberg
  • Zweckverband der Wasserversorgung Laber-Naab, Beratzhausen
  • Bayerischer Bauernverband, Neumarkt i.d.OPf. 
  • Markt Beratzhausen
  • Markt Hohenfels
  • Landesbund für Vogelschutz, Hilpoltstein
  • Landesjagdverband Bayern e.V., Feldkirchen
  • Landesverband für Höhlen- und Karstforschung in Bayern e.V., Uttenreuth
  • Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e.V., München
  • Wanderverband Bayern, Bischberg
  • Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V., Erbendorf
  • Verein Wildes Bayern e.V., Aktionsbündnis zum Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume in Bayern, Miesbach



Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen: 

  • Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
    • Sachgebiet 43 - Bauamt
  • Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth 
  • Stadt Parsberg


Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen zur Planung vorgebracht: 

  • Regierung der Oberpfalz, Regensburg
  • Regionaler Planungsverband Regensburg
  • Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
    • Sachgebiet 41 – Naturschutz 
  • Bundesamt für Infrastruktur u.a. der Bundeswehr, Bonn
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt, Neumarkt i.d.OPf. 
  • Wasserwirtschaftsamt Regensburg 
  • Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Nürnberg
  • Die Autobahn GmbH des Bundes, Außenstelle Regensburg
  • Bayernwerk Netz GmbH, Regensburg
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Regensburg 
  • Landesfischereiverband Bayern e.V., Oberschleißheim
  • Einwendungen Öffentlichkeit

Nach Prüfung der Anregungen werden folgende Beschussvorschläge unterbreitet (der Wortlaut der eingegangenen Stellungnahmen kann der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt entnommen werden):

Regierung der Oberpfalz – 27.07.2023
Die Zustimmung zur Planung wird dankend zur Kenntnis genommen. Der Hinweis des Sachgebiets Städtebau wird zur Kenntnis genommen. Die genannten Innenbereichsflächen sind als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ein ungewolltes Baurecht gemäß § 13a BauGB kann ohne aktive Planung des Marktes Lupburg nicht entstehen. Für die Anwendung des § 34 BauGB sind die Flächen überwiegend zu groß, es handelt sich nicht um einzelne Baulücken. Eine Ergänzung in der Flächenbilanzierung erfolgt deshalb nicht. Über eine mögliche Bebaubarkeit müsste in einem eigenen Planverfahren mit entsprechender Bedarfsbegründung entschieden werden. 



Regionaler Planungsverband Regensburg – 08.08.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie wurde bereits behandelt und im Rahmen der Überarbeitung des Entwurfes berücksichtigt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Naturschutz – 01.08.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die angesprochenen Angaben in der Begründung werden redaktionell korrigiert. Das genannte, rechtskräftige Landschaftsschutzgebiet im Tal der schwarzen Laber wird im Plan redaktionell ergänzt. Aus Sicht des Marktes Lupburg ist eine Änderung der Abgrenzung dringend erforderlich, da es Überschneidungen mit bereits baulich genutzten Bereichen gibt. Für eine Änderung des Landschaftsschutzgebiets ist der Landkreis zuständig.

Das Landschaftsschutzgebiet Parsberg wurde bisher nicht mit dem Markt abgestimmt, auch ein formelles Verfahren wurde noch nicht eingeleitet. Eine Übernahme ist deshalb aus Sicht des Marktes nicht sinnvoll, da sich noch Änderungen in der Abgrenzung ergeben können und der Flächennutzungsplan und Landschaftsplan abgeschlossen wird.

Die Eiche bei Degerndorf (Naturdenkmal) ist aus Sicht des Planers schutzwürdig, einen formellen Vorschlag leitet der Markt Lupburg hier nicht ab. Dies müsste nach weiterer Detailprüfung in Abstimmung mit dem Grundeigentümer erfolgen. Die weiteren Hinweise werden redaktionell eingearbeitet. 

Die Planungen für die Konzentrationszonen für Windenergie sind abgeschlossen. Die graphische Darstellung kann deshalb im Plan verbleiben. 

Bundesamt für Infrastruktur u.a. der Bundeswehr, Bonn – 03.07.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie wurde bereits behandelt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – 08.08.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie wurde bereits behandelt. Eine Ergänzung von Darstellungen für Kerngebiete für die Landwirtschaft erfolgt aufgrund der der Kommune noch nicht bekannten Rahmenbedingungen nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der größte Teil der Flächen im Gemeindegebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. 

Wasserwirtschaftsamt Regensburg – 03.08.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren Planungen beachtet. 

Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern – 27.07.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 

Die Autobahn GmbH des Bundes – 24.07.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Bauverbotszone wird im genannten Bereich redaktionell angepasst.

Bayernwerk Netz GmbH – 10.08.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die fehlenden Trafostationen werden redaktionell ergänzt. Weitere Planänderungen sind nicht erforderlich. 

Deutsche Telekom Technik GmbH –14.07.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie wurde bereits behandelt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 




Landesfischereiverband Bayern e.V. – 02.08.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die genannten Hinweise betreffen nicht die Ebene der Flächennutzungsplanung. Sie werden im Hinblick auf die weitere Planung der Entwässerung im Marktgebiet zur Kenntnis genommen.

Einwendungen Öffentlichkeit

Heptner, Sonja, Steinweg 1, 92331 See – 20.08.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Für eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich wird in jedem Fall ein Bebauungsplan erforderlich. Sofern dies angestrebt wird ist hierfür eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes möglich. Eine Planänderung erfolgt zum derzeitigen Zeitpunkt nicht. 

Ploss, Manuel und Christina, Kapellenbergstr. 8, 92331 Parsberg – 29.03.2023
Betreff: Grundstück Flnr.:1232
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die angesprochenen Bauflächen werden geringfügig entsprechend den Darstellungen des Vorentwurfes erweitert. Im Rahmen des Vorentwurfes wurden keine Einwendungen gegen diese Planung vorgebracht, so dass eine erneute Auslegung sowohl aufgrund der kleinen Anpassung wie aufgrund der Tatsache, dass diese Flächen bereits im Vorentwurf enthalten waren, nicht erforderlich ist. 

 
Sofern nicht auf eine einzelne Beschlussfassung hingewirkt wird, wird lediglich ein abschließender Abwägungs- und Feststellungsbeschluss gefasst.

Beschlussempfehlung

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Es ergeben sich keine Änderungen zum Planungsstand des Flächennutzungsplanes vom 02.03.2023.

Der Markt Lupburg fasst den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 09.11.2023 gemäß § 2 Baugesetzbuch. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beigefügt.

Beschluss

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Es ergeben sich keine Änderungen zum Planungsstand des Flächennutzungsplanes vom 02.03.2023.

Der Markt Lupburg fasst den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 09.11.2023 gemäß § 2 Baugesetzbuch. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2023 11:30 Uhr