Antrag der Fa. Naturstrom auf Errichtung eines Hackschnitzellagers auf dem Grundstück FlNr. 383/1, Gem. Lupburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2023 ö 8.2

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Ändresenweg 19



Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Hackschnitzellagers und beantragt dazu:

  1. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Degerndorfer Straße II“ hinsichtlich der Überbauung der nördlichen Baugrenze um 6 Meter.
  2. Befreiung von den Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO


Die Überbauung der nördlichen Baugrenze ist städtebaulich vertretbar. Der Befreiung kann zugestimmt werden. Auch der Befreiung von den Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO kann zugestimmt werden, sofern sich diese nicht auf eine Übernahme der Abstandsflächen auf das Grundstück FlNr. 383/3, Gem. Lupburg, erstreckt.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Fa. Naturstrom auf Errichtung eines Hackschnitzellagers auf dem Grundstück FlNr. 383/1, Gem. Lupburg, sowie zu den beantragten Befreiungen wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Fa. Naturstrom auf Errichtung eines Hackschnitzellagers auf dem Grundstück FlNr. 383/1, Gem. Lupburg, sowie zu den beantragten Befreiungen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2023 11:30 Uhr