Antrag der Fa. Naturstrom auf Errichtung eines Hackschnitzellagers auf dem Grundstück FlNr. 383/1, Gem. Lupburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 09.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Ändresenweg 19
Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Hackschnitzellagers und beantragt dazu:
- Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Degerndorfer Straße II“ hinsichtlich der Überbauung der nördlichen Baugrenze um 6 Meter.
- Befreiung von den Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO
Die Überbauung der nördlichen Baugrenze ist städtebaulich vertretbar. Der Befreiung kann zugestimmt werden. Auch der Befreiung von den Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO kann zugestimmt werden, sofern sich diese nicht auf eine Übernahme der Abstandsflächen auf das Grundstück FlNr. 383/3, Gem. Lupburg, erstreckt.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Fa. Naturstrom auf Errichtung eines Hackschnitzellagers auf dem Grundstück FlNr. 383/1, Gem. Lupburg, sowie zu den beantragten Befreiungen wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Fa. Naturstrom auf Errichtung eines Hackschnitzellagers auf dem Grundstück FlNr. 383/1, Gem. Lupburg, sowie zu den beantragten Befreiungen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.12.2023 11:30 Uhr