Abwägungsvorschläge nach Behördenbeteiligung entsprechend § 4 Abs. BauGB und erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB:
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, 29.03.2023
Wird zur Kenntnis genommen.
Bayernwerk Netz GmbH, 11.04.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Punkt mit den Einführungssystemen für Hausanschlüsse wurde als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Außerdem wurde als Hinweis aufgenommen, dass eine eventuelle Verlegung der Gasleitung im Plangebiet nur in Abstimmung mit der Bayernwerk Netz GmbH möglich ist. Mit dem Bauantrag sind die vom Bayernwerk genehmigten Pläne zur Umverlegung vorzulegen.
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. Fachkraft für Umweltschutz, 03.04.2023
Aus Sicht des Marktes Lupburg ist es derzeit nicht zielführend, eine schalltechnische Untersuchung im Hinblick auf Gewerbelärm zu veranlassen. Gründe hierzu sind folgende:
- Es ist derzeit nicht absehbar, ob überhaupt bzw. welche gewerbliche Nutzung im Plangebiet stattfinden wird.
- Eine schalltechnische Betrachtung der bestehenden Gaststätte würde lediglich einen genehmigten Bestand untersuchen; durch den vorliegenden Bebauungsplan wird nicht in den genehmigten Bestand eingegriffen.
- Die Tierarztpraxis ist zur Nachtzeit nicht geöffnet; äußerst seltener Pkw-Verkehr durch mögliche nächtliche Nutzungen des Geldautomaten bei der Bankfiliale rechtfertigen aus Sicht des Marktes Lupburg keine schalltechnische Untersuchung.
- Als Hinweis in den Bebauungsplan wird aufgenommen, dass im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine gewerbliche Nutzung im Vorfeld mit dem Landratsamt die schalltechnische Situation abzuklären ist.
Weiterhin sieht der Markt Lupburg keine Notwendigkeit für die Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung im Hinblick auf die Verkehrslärmimmissionen:
- Nahezu entlang der gesamten Hohenfelser bzw. Parsberger Straße befinden sich Wohnnutzungen. Probleme mit Verkehrslärm sind nicht bekannt.
- Die Kreisstraße NM 23 befindet sich im Nordosten des Plangebietes. Durch eine übliche Orientierung von Aufenthaltsräumen nach Süden und Westen erscheint die schalltechnische Situation zusätzlich entschärft.
Wasserwirtschaftsamt Regensburg, 12.04.2023
Die Hinweise werden zu Kenntnis genommen. Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen sind durch die jeweiligen Vorhabensträger eigenverantwortlich durchzuführen.
Landratsamt Neumarkt, Bauamt, 20.04.2023
Wird zur Kenntnis genommen.
Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsbehörde, 18.04.2023
Wird zur Kenntnis genommen.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt i.d.OPf., 24.04.2023
Wird zur Kenntnis genommen.
Es wird empfohlen, auf eine Einzelbeschlussfassung zu verzichten und stattdessen folgenden abschließenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen: