Antrag von Christina und Christian Paulus auf isolierte Abweichung und Befreiung von den Bauvorschriften zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 526/4, Gem. Lupburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 06.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Karl-Menner-Weg 17, Lupburg
Beantragt wird eine isolierte Abweichung von Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO (Abstandsflächen; Grenzbebauung): Durch das Bauvorhaben wird die maximal zulässige Grenzbebauung je Grundstücksgrenze von 9 m um 1,56 m (Gesamtlänge 10,56m) überschritten.
Ebenso beantragt wird eine isolierte Befreiung von § 4 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes (nicht überbaubare Grundstücksflächen; Gartengerätehäuser mit einer Grundfläche bis 12qm zulässig):
Überschreitung der Baugrenze um 0,5 m an der westlichen Seite des Baukörpers mit einer Grundfläche bis 14,07 qm.
Den beiden Anträgen kann zugestimmt werden, da es sich nur um geringfügige Abweichungen handelt, die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht berührt und die Nachbarn mit der geplanten Bebauung einverstanden sind.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Christina und Christian Paulus auf isolierte Abweichung und Befreiung von den Bauvorschriften zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 526/4, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Christina und Christian Paulus auf isolierte Abweichung und Befreiung von den Bauvorschriften zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 526/4, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
ohne MR Meier; persönliche Beteiligung als Entwurfsverfasser
Datenstand vom 02.07.2024 09:42 Uhr