Antrag von Christina und Christian Paulus auf isolierte Abweichung und Befreiung von den Bauvorschriften zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 526/4, Gem. Lupburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 06.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 06.06.2024 ö 2.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Karl-Menner-Weg 17, Lupburg




Beantragt wird eine isolierte Abweichung von Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO (Abstandsflächen; Grenzbebauung): Durch das Bauvorhaben wird die maximal zulässige Grenzbebauung je Grundstücksgrenze von 9 m um 1,56 m (Gesamtlänge 10,56m) überschritten.

Ebenso beantragt wird eine isolierte Befreiung von § 4 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes (nicht überbaubare Grundstücksflächen; Gartengerätehäuser mit einer Grundfläche bis 12qm zulässig):
Überschreitung der Baugrenze um 0,5 m an der westlichen Seite des Baukörpers mit einer Grundfläche bis 14,07 qm.

Den beiden Anträgen kann zugestimmt werden, da es sich nur um geringfügige Abweichungen handelt, die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht berührt und die Nachbarn mit der geplanten Bebauung einverstanden sind.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Christina und Christian Paulus auf isolierte Abweichung und Befreiung von den Bauvorschriften zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 526/4, Gem. Lupburg, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Christina und Christian Paulus auf isolierte Abweichung und Befreiung von den Bauvorschriften zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 526/4, Gem. Lupburg, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
ohne MR Meier; persönliche Beteiligung als Entwurfsverfasser

Datenstand vom 02.07.2024 09:42 Uhr