Bauantrag von Herrn Wilhelm Stenz auf Errichtung von Anbauten für zusätzliche Lagerflächen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 522/1 Gem. Deg.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 01.08.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Eichenbühl 2b, 92331 Lupburg
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Eichenbühl I – Erweiterung 1.
Es werden Befreiungen wie folgt beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze im Westen um 71 cm
- Überschreitung der Baugrenze im Süden um 4,04 m
- Überschreitung der Baugrenze im Osten um 2,68 m
- Überschreitung der GRZ um 0,07
Es werden Abweichungen wie folgt beantragt:
Durch die bestehende Lage des Gebäudes im Baugrundstück und die geplante Erweiterung auf der Ostseite liegen Abstandsflächen mit einer Tiefe von 2,67 m auf dem Nachbargrundstück FlNr. 522/4.
Gebäude auf der Nachbarseite von FlNr. 522/4 sind ebenfalls direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet. Der Eigentümer von FlNr. 522/1 hat dieser Grenzbebauung zugestimmt.
Der Nachbar, FlNr. 522/4, hat der Abweichung zugestimmt.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht stehen dem Vorhaben keine Einwände entgegen.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Wilhelm Stenz auf Errichtung von Anbauten für zusätzliche Lagerflächen auf dem Grundstück FlNr. 522/1, Gem. Degerndorf, und den beantragten Befreiungen und Abweichungen vom Bebauungsplan wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Wilhelm Stenz auf Errichtung von Anbauten für zusätzliche Lagerflächen auf dem Grundstück FlNr. 522/1, Gem. Degerndorf, und den beantragten Befreiungen und Abweichungen vom Bebauungsplan wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.09.2024 15:11 Uhr