Antrag von Zejnel Thaqi auf Erweiterung der Unterkellerung einer bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 591/1, Gem. Degerndorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 10.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Degerndorf F5, Lupburg
Im Jahr 2018 wurde die Errichtung der Lagerhalle mit Teilunterkellerung beantragt und durch das Landratsamt genehmigt.
Nach Auskunft des Planungsbüros vom 07.10.2024 wurde damals jedoch entgegen der Baugenehmigung der Keller voll ausgebaut. Mit den aktuell eingereichten Unterlagen wird nun die nachträgliche Genehmigung beantragt.
Hinweis: Das im Lageplan als „Wohnhaus Bestand“ bezeichnete Gebäude ist als Bürogebäude genehmigt. Vielmehr wurde entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes unzulässigerweise Wohnraum geschaffen. Unserer Kenntnis nach wird das Bürogebäude auch aktuell als Wohnraum genutzt.
Wie sich nun zeigt, hat sich der Bauherr bislang sowohl bei der Errichtung der Lagerhalle als auch bei der Nutzung des Bürogebäudes über bestehende Genehmigungen hinweggesetzt und sich dabei nicht an den Inhalt und den Umfang der Genehmigung als auch an die Festsetzungen im Bebauungsplan gehalten.
Das Landratsamt wird daher gebeten, zunächst den Ausbauzustand der Gebäude festzustellen. Bis dahin sollte das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag nicht erteilt werden.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zur nachträglichen Erweiterung der Unterkellerung einer bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 591/1, Gem. Degerndorf, wird nicht erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur nachträglichen Erweiterung der Unterkellerung einer bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 591/1, Gem. Degerndorf, wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Datenstand vom 23.10.2024 11:58 Uhr