Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 09.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 06.06.2024 hat der Marktgemeinderat den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst. Da sich der mit dem Landratsamt abgestimmt Geltungsbereich über zahlreiche Grundstücke erstreckt, ist das Verfahren „vorhabenbezogen“ nicht möglich. Es soll ein „normaler“ Angebotsbebauungsplan erstellt werden. Die Kostenübernahme durch den Vorhabensträger kann auch über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Die Architekturbüro Iberl GmbH hat nun Planunterlagen vorgelegt.
Der Vorhabenbereich befindet sich südlich des Ortsteils See und umfasst in der aktuellen Planung eine Fläche von ca. 1,5 ha.
Die Ausgleichs-/Ersatzflächen werden auf einem externen Grundstück (Flur-Nr. 346, Gem. Darshofen) nachgewiesen.
Beschlussempfehlung
- Der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zimmerei Engl“ wird aufgehoben.
- Der Flächennutzungsplan des Marktes Lupburg wird geändert. Die Änderungsfläche umfasst die Flurnummer 128/4, Gemarkung See.
- Im Bereich der Flurnummern 126/1, 126/2, 126/3, 126/6, 126/5, 126, 128/1, 128/3, 126/7, 126/8, 128/2, 128/4, 126/9, 127 sowie Teilflächen der Flurnummern 122 und 558, jeweils Gemarkung See., wird ein Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Mischgebiet „Zimmerei Engl“ aufgestellt.
- Das Bauleitplanverfahren wird unter der Voraussetzung durchgeführt, dass sich der Grundstückseigentümer zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag vorzubereiten.
- Der Vorentwurf zur [xx.] Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Lupburg und der Vorentwurf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Mischgebiet „Zimmerei Engl“ der Architekturbüros Iberl GmbH vom 16.12.2024 wird gebilligt.
- Zu diesen Vorentwürfen wird im Parallelverfahren die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.
- Die öffentliche Darlegung erfolgt in der Weise, dass die Marktgemeindeverwaltung Informationen über Inhalt, Zweck und Ziel der Planung sowie auch über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gibt.
- Außerdem wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben (Anhörung). Die Äußerungen der Bürger werden von der Markgemeindeverwaltung entgegengenommen.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Bereich des gesamten Gemeindegebiets Lupburg. Die öffentliche Darlegung und Anhörung werden gleichzeitig auf die Dauer von einem Monat durchgeführt.
Beschluss
- Der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zimmerei Engl“ wird aufgehoben.
- Der Flächennutzungsplan des Marktes Lupburg wird geändert. Die Änderungsfläche umfasst die Flurnummer 128/4, Gemarkung See.
- Im Bereich der Flurnummern 126/1, 126/2, 126/3, 126/6, 126/5, 126, 128/1, 128/3, 126/7, 126/8, 128/2, 128/4, 126/9, 127 sowie Teilflächen der Flurnummern 122 und 558, jeweils Gemarkung See., wird ein Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Mischgebiet „Zimmerei Engl“ aufgestellt.
- Das Bauleitplanverfahren wird unter der Voraussetzung durchgeführt, dass sich der Grundstückseigentümer zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag vorzubereiten.
- Der Vorentwurf zur [xx.] Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Lupburg und der Vorentwurf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Mischgebiet „Zimmerei Engl“ der Architekturbüros Iberl GmbH vom 16.12.2024 wird gebilligt.
- Zu diesen Vorentwürfen wird im Parallelverfahren die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.
- Die öffentliche Darlegung erfolgt in der Weise, dass die Marktgemeindeverwaltung Informationen über Inhalt, Zweck und Ziel der Planung sowie auch über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gibt.
- Außerdem wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben (Anhörung). Die Äußerungen der Bürger werden von der Markgemeindeverwaltung entgegengenommen.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Bereich des gesamten Gemeindegebiets Lupburg. Die öffentliche Darlegung und Anhörung werden gleichzeitig auf die Dauer von einem Monat durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MR Engl pres. Beteiligung
Datenstand vom 27.01.2025 11:48 Uhr