Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Fl.Nr. 20 Gem. See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 03.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.04.2025 ö 5

Sachverhalt

„Grundstück FlNr. 20 der Gemarkung See, Hauptstraße 7 (ehem. „Niassl-Anwesen):
Nach Durchführung der geophysikalischen Prospektion durch das BLfD am 23.07.2024 wurde am 29.07.2024 durch Herrn Prof. Pfleil, BLfD mitgeteilt:
„Nach der Überarbeitung der gemessenen Daten ergibt sich, dass keine Anomalien im Bereich der plateauartigen Erhöhung vorhanden sind, die mit archäologischen Befunden in einem Zusammenhang stehen. Das im Luftbild deutlich abgesetzte Areal, das sicher anthropogenen Ursprungs ist, ist jedoch von schwach positiven Anomalien begrenzt, die durch den Auftrag mächtigerer Humushorizonte (Kolluvien) an den Rändern des Plateaus entstanden sind (blau hinterlegt). In diesen Bereichen konnte der Restzweifel im Hinblick auf einen archäologischen Befund nicht vollständig ausgeräumt werden.
Bitte teilen Sie uns daher mit, ob Sie im Randbereich der plateauartigen Erhöhung Baumaßnahmen planen“ ja, rot markierter Bereich 
Um Planungssicherheit zu erlangen fand am 25.03.2025 ein persönliches Gespräch mit Fr. Dr. Sandner (Hauptkonservatorin Bodendenkmalpflege) statt. Das Ergebnis des Gesprächs ist in ihrer E-Mail vom 27.03.25 zusammengefasst, das dem Marktrat vorliegt:
„Ergänzend zu den Ergebnissen der Geophysik ist es aus bodendenkmalfachlicher Sicht erforderlich, in den Bereichen, in denen das Vorhandensein von Befunden als Teil eines Bodendenkmals weiterhin nicht sicher ausgeschlossen werden kann, eine so genannte harte Prospektion durchzuführen. Dabei wird unter fachlicher Begleitung der Oberboden (bis auf Anstehendes) in Streifen abgetragen. 
Sollten dort keine Befunde als Teil eines Bodendenkmals angetroffen werden, empfehlen wir zum Ziel einer verbesserten Planungssicherheit weitere Sondagen im Umfeld. 
Sollte im sondierten Bereich dagegen Befunde angetroffen werden, sind in räumlicher Entfernung weitere Sondagen anzulegen, um die Ausdehnung des Bodendenkmals zu erfassen. So kann bei einer späteren Überplanung der Bereich des Bodendenkmals berücksichtigt und durch eine Umplanung dauerhaft geschützt werden, z.B. durch die Anlage von Spielplätzen oder Grünflächen. 
Eine Überplanung eines angetroffenen Bodendenkmals ist – nach derzeitigem Kenntnisstand – aus Sicht der Fachbehörde nicht ausgeschlossen. Das Ergebnis der Sondagen kann der Gemeinde als Grundlage dienen, den zeitlichen und finanziellen Aufwand einer bauvorgreifenden archäologischen Ausgrabung besser einschätzen zu können. 
Kosten:
Das BLfD wird im Rahmen der „Denkmalfeststellung im Vermutungsfall“ dem Markt Lupburg eigenes Fachpersonal zur Begleitung dieser Arbeiten zur Verfügung stellen. Vom Markt ist ein Bagger (mit Humusschaufel) zu stellen. Der Aushub kann vor Ort bleiben und nach Abschluss der bodendenkmalfachlichen Beurteilung wieder aufgebracht werden.“ 


Beschlussempfehlung

Um Planungssicherheit zu erlangen stimmt der Markt Lupburg der vorgeschlagenen „harten Prospektion“ durch das BLfD zu und beantragt dazu die denkmalrechtliche Erlaubnis.

Beschluss

Um Planungssicherheit zu erlangen stimmt der Markt Lupburg der vorgeschlagenen „harten Prospektion“ durch das BLfD zu und beantragt dazu die denkmalrechtliche Erlaubnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2025 10:42 Uhr