Antrag auf Zustimmung zur Übernahme von Abstandsflächen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 08.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Flur-Nr. 330/41, Gem. Lupburg.
Grundsätzlich müssen Abstände zu Brandwänden (erforderlich in der Garage wegen Fenster an der Ostseite) nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayBO auf dem Grundstück selbst liegen. Es ist jedoch möglich, dass diese sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken dürfen, wenn rechtlich oder tatsächlich gesichert ist, dass sie nicht überbaut werden, oder wenn der Nachbar gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schriftlich zustimmt; die Zustimmung des Nachbarn gilt auch für und gegen seinen Rechtsnachfolger.
Herr Kurzendorfer beantragt nun die Zustimmung zur Übernahme von Abstandsflächen nach Art. 28 Abs. 2 BayBO auf das Nachbargrundstück (Flurnr. 330/45, Gem. Lupburg, Eigentum Markt Lupburg) mit einer Tiefe von 2,50 m sowie einer Länge von 7,75 m.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Herrn Kurzendorfer auf Zustimmung zur Übernahme von Abstandsflächen auf das Grundstück Flurnr. 330/45, Gem. Lupburg wird erteilt.
Finanzen
keine
Rechtslage
Art. 6 Abs. 2 BayBO, Art. 28 Abs. 2 BayBO
Bei Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens verpflichtet sich der Markt Lupburg gegenüber dem Antragsteller die beschriebenen Abstände auf dem eigenen Grundstück (Flur-Nr. 330/45) zu dulden. Gebäude die ggf. auf diesem Grundstück (Flur-Nr. 330/45) errichtet werden sollen, müssen weiterhin die dadurch erforderlichen Abstände einhalten. Die Zustimmung sowie deren Auswirkungen gilt für und gegen mögliche Rechtsnachfolger.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Herrn Kurzendorfer auf Zustimmung zur Übernahme von Abstandsflächen auf das Grundstück Flurnr. 330/45, Gem. Lupburg wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2025 11:55 Uhr