Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Vorschlag:
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts



Der Markt Lupburg erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

§ 1
Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen Ersten Bürgermeister und 14 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2
Ausschüsse

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
  • den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus vier Mitgliedern des Gemeinderats.

(2) Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

(3) 1Der Ausschuss ist vorberatend tätig.
§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung
(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.

(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 3Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

(5) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten pro Prüfung – unabhängig von der Anzahl der Prüfungstage - ein Sitzungsgeld in Höhe von 100 €, der Vorsitzende in Höhe von 150 €.


§ 4

Erster Bürgermeister

Der Erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.


§ 5

Weitere Bürgermeister

Der/die zweite und dritte Bürgermeister/in sind Ehrenbeamte.


§ 6

In-Kraft-Treten

1Diese Satzung tritt am 1. Mai 2020  in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 1. Mai 2014 außer Kraft.


Lupburg, den 07. Mai 2020


Manfred Hauser
Erster Bürgermeister

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat Lupburg beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes vom 07.05.2020in der vorliegenden Fassung .

Beschluss

Der Marktgemeinderat Lupburg beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes vom 07.05.2020in der vorliegenden Fassung .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2020 08:06 Uhr