Bestellung des 1. Bürgermeisters und des 2. Bürgermeisters / der 2. Bürgermeisterin zu Eheschließungsstandesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Nach § 2 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz können die Gemeinden die Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen. Die Bestellung umfasst nur die Durchführung von Eheschließungen.
Hierzu können sowohl der Erste Bürgermeister als auch dessen Vertreter bestellt werden.
Für die neue Amtsperiode vom 01.05.2020 bis 30.04.2026 ist die Bestellung durch den Marktrat zu beschließen.
Für Personen, die dieses Amt erstmals ausüben, werden von der Bayerischen Verwaltungsschule eigens Lehrgänge angeboten.

Beschlussempfehlung

  1. Der Erste Bürgermeister, Herr Manfred Hauser, wird zum Standesbeamten, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen, bestellt.

  1. Der zweite Bürgermeister, Herr Robert Hoidn, wird zum Standesbeamten, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen, bestellt.

Rechtslage

§ 2 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz

Beschluss 1

  1. Der Erste Bürgermeister, Herr Manfred Hauser, wird zum Standesbeamten, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen, bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der zweite Bürgermeister, Herr Robert Hoidn, wird zum Standesbeamten, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen , bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2020 08:06 Uhr