Stellungnahme zur Ortsabrundungssatzung "Willenhofen Nord-West" der Stadt Parsberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2020 ö 6

Sachverhalt

Auszüge aus der Satzung:

Räumlicher Geltungsbereich
Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil werden gemäß den im beigefügten Lageplan ersichtlichen Darstellungen festgelegt und betrift die Flurstücke 288/2 und eine Teilfläche aus 288 der Gemarkung Willenhofen.


Textliche Festsetzungen
a) Die im Satzungsbereich geplante Bebauung weist höchstens ein Vollgeschoss in der Bauweise E+D auf.
b) Hauptgebäude sind mit einem symmetrisch geneigten Satteldach auszubilden.
c) Die Befestigung von Stellplätzen erfolgt mit sickerfähigen Materialien.

1. Anlass
Planungsanlass ist die beabsichtigte Errichtung von zwei Nebengebäuden (Scheune/landwirtschaftliches Nebengebäude und Ofenstall mit eingezäunten Weideflächen zur privaten Pferdehaltung) in der Nähe der Kripflingstraße in Willenhofen (Flur-Nr. 288/2 und Teilfläche 288).

2. Lage und Bestand
Das 3.965,90 m2 große Areal ist direkt angrenzend an eine bereits bebaute Fläche am nord-westlichen Ortsrand. Ausschnitt Flächennutzungsplan mit Lage des Plangebiets (Pfeil) Seitenzahl 4 | 8 GSPublisherVersion 0.35.100.65 Gewachsener Boden Sickerpackung Rigolenkies 1,00 m Trennvlies belebte Oberbodenzone 0,20 - 0,30 m EinstauIJËFKH0,30 m Schemaschnitt Sickermulde Die einbezogene Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche hat aufgrund ihrer Nutzung und der Lage am unmittelbaren Siedlungsrand nur eine geringe Bedeutung für Natur und Landschaft. Die Fläche befindet sich außerhalb von Schutzgebieten oder geschützten Objekten. Es liegen keine biotopkartierten Flächen im Plangebiet.

3. Ziele, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Satzung
Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit künftiger Nebengebäude zu schafen, beabsichtigt die Stadt Parsberg eine Ortsabrundungssatzung zu erlassen. Durch diese Satzung werden die oben genannten Grundstücksteile dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Willenhofen zugeordnet. Eine Bebauung der Grundstücke ist unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Bebauung ortsplanerisch vertretbar, führt zu einer maßvollen Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur und trägt zum Bild einer natürlichen Bebauung mit sanftem Übergang in die Natur bei. Mit der Ortsabrundungssatzung wird Bauland für den geringen örtlichen Eigenbedarf in Willenhofen geschaffen.



Mit Schreiben vom 19.06.2020 wurde dem Markt Lupburg die öffentliche  Auslegung der Ortsabrundungssatzung in der Zeit vom 29.06.2020 bis 05.08.2020 durch die Stadt Parsberg mitgeteilt und Gelegenheit gegeben, sich am Verfahren zu beteiligen.
Durch die Satzung der Stadt Parsberg sind Belange des Marktes Lupburg nicht betroffen, so dass von einer Verfahrensbeteiligung abgesehen werden kann.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat Lupburg nimmt die öffentliche Auslegung der Ortsabrundungssatzung „Willenhofen Nord-West“ der Stadt Parsberg zur Kenntnis, verzichtet jedoch auf eine Beteiligung am Verfahren.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Lupburg nimmt die öffentliche Auslegung der Ortsabrundungssatzung „Willenhofen Nord-West“ der Stadt Parsberg zur Kenntnis, verzichtet jedoch auf eine Beteiligung am Verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2020 13:09 Uhr