Antrag von Ludwig Fruth auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 706, Gemarkung See
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 03.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bilder:
Das Vorhaben befindet sich im Ortsteil Dettenhofen.
Nach Einschätzung der Verwaltung befindet sich das neue Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB. Hier sind sog. „privilegierte“ Vorhaben zulässig, wenn
- öffentliche Belange nicht entgegenstehen
- die ausreichende Erschließung gesichert ist und
- es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt
Ob die
Privilegierung vorliegt, wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das Landratsamt in Absprache mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geprüft.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Ludwig Fruth auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 706, Gemarkung See, wird erteilt. Aus Sicht des Marktes Lupburg liegen die Voraussetzungen nach § 35 BauGB vor.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Ludwig Fruth auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 706, Gemarkung See, wird erteilt. Aus Sicht des Marktes Lupburg liegen die Voraussetzungen nach § 35 BauGB vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2021 11:50 Uhr