Sanierung Kirche Rackendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 14.01.2021 ö 3

Sachverhalt

Aktueller Stand:
Nach Bürgerbeschwerden sofortige Sperrung der Kirche 2018 aus Sicherheitsgründen

  • Schlechter baulicher Zustand im Kircheninnenraum
    • Putz fällt von der Decke
    • Sitzbänke teilweise locker, Holzboden durchgebrochen (Unfallgefahr)
    • Im Innenbereich penetranter Schimmelgeruch lässt auf gesundheitsschädliche Schimmelsporen in der Raumluft schließen

  • Kirchendach: Mit einem Netz gesichert, um sicherzustellen, dass keine Teile der am Kirchturm angebrachten Holzschindeln mehr herunterfallen.

3 Besprechungen mit Oberer und Unterer Denkmalschutzbehörde (Landesdenkmalamt und LRA), um verschiedene Möglichkeiten auszuloten (Sanierung mit Zuschüssen, Rückbau in Kapelle etc.).

  • 2 Gutachten in Auftrag gegeben = sind Voraussetzung einer möglichen Förderung

Kosten in Höhe von 9.649,29 Euro. Davon wurden 5.000 Euro vom Landesdenkmalamt und 4.649,29 Euro aus dem Vermögen der Dorfgemeinschaft Rackendorf getragen, das bei der Kirchenstiftung verwahrt wird.

Die Kirche ist als höchst schützenswertes Denkmal eingestuft und deshalb ist ein Rückbau in eine kleine Kapelle, wie von verschiedenen Seiten der Bürgerschaft angedacht war, nicht möglich.

Durch das Landesdenkmalamt in München wurden 3 Möglichkeiten in Erwägung gezogen:

  1. Komplettsanierung:                Kosten ca. 1. Mio. €
  2. Grundsicherung:                        ca. 450.000 €                Veranstaltungen wieder möglich
  3. Standsicherung:                        ca.   50.000 €                Einsturzsicherung

Letzte Besprechung am 15.10.2020

Behördenvertreter:
Hr. Mikisch, Landesdenkmalamt, Hr. Gruber, LRA NM Untere Denkmalschutzbehörde,
Hr. Müller-Tribbensee, Kreisheimatpfleger
Kirchenverwaltung:
H.H. Pfarrer Rakete, Hr. Meier, Hr. Platzer, Hr. Gabler
Markt Lupburg
Bürgermeister Hauser, Geschäftsleiterin Müller, Marktrat Pretzl
Ergebnis:
Über die reinen Verkehrssicherungsmaßnahmen hinaus sollten auch restauratorische Maßnahmen angestrebt werden, die eine Nutzung der Kirche für Gottesdienste ermöglichten.

Wer letztendlich die Baulast zu tragen hat, gilt als ungeklärt. Gutachten der Kirche bzw. des Bayerischen Gemeindetags sehen jeweils die andere Seite in der Pflicht.

Die Auskunft des Staatsarchivs Amberg legt die historischen Quellen umfassend dar, enthält sich aber einer Beurteilung, sodass die Frage wohl einer juristischen Klärung bedarf, um folgenden Generationen langwierige Diskussionen zu ersparen.

  •   Derzeit wird Finanzplan erstellt

Nach Abschöpfung aller Fördermöglichkeiten und der Beteiligung der Kirche wird sich eine Summe „X“ als sog. Restfinanzierung ergeben.

Hier wurde von Teilnehmern der Besprechung am 15.10.20 angedacht, dass man versuchen sollte, diesen „Restbetrag“ mit Spenden bzw. Eigenleistungen möglichst gering zu halten.

Vom Markt Lupburg wären dann die nicht durch Spenden und Eigenleistung gedeckten Restkosten aufzubringen. Zudem müsste der Markt Lupburg als im Grundbuch eingetragener Grundstückseigentümer als sog. „Maßnahmenträger“ alles organisieren, verwalten sowie vor- und auch ggf. „nachfinanzieren“.

  • Bürgerversammlung in Rackendorf („Corona“)

  • Letztendliche Entscheidung durch Marktgemeinderat


Neuester Stand:

Mit aktuellem Schreiben, Posteingang beim Markt Lupburg vom 14.12.2020, stellt das  Bayerische Landesamt für Denkmalpflege eine ansprechende Finanzierung in Höhe von 532.122 Euro in Aussicht, u.a. 308.000 Euro Förderung alleine aus dem Entschädigungsfond, fordert aber auch:

„Zwingende Voraussetzung für alle weiteren Schritte ist jedoch, dass die im Raum stehende Frage, wer letztlich Eigentümer des Denkmals ist und dementsprechend die Baulast trägt dringend zeitnah geklärt wird, da etwa im Entschädigungsfondsverfahren grundsätzlich eine Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Eigentümers zu beurteilen ist.“

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung wird beauftragt die rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich Eigentum, Baulast und Instandsetzungspflicht nach dem Denkmalschutzgesetz zu klären.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich Eigentum, Baulast und Instandsetzungspflicht nach dem Denkmalschutzgesetz zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2021 11:41 Uhr