Antrag von Jennifer Nadenik und Thomas Kreupl auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und der Garage zur Doppelgarage sowie die Errichtung einer Holzlege auf dem Grundstück FlNr. 358/16, Gem. Lupburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Pläne:
Der Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und der Garage zur Doppelgarage stehen keine Einwände durch den Bebauungsplan „Lupburg Nordwest“ entgegen.

Lediglich die beantragte Holzlege befindet sich außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.
Nach § 31 BauGB können jedoch Befreiungen von den Festsetzungen zugelassen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt und
  1. Grundzüge des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
  3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Errichtung der Holzlege ist städtebaulich vertretbar. Im gesamten Bebauungsplangebiet finden sich diverse, in ländlichen Gegenden übliche, Nebengebäude in Form von Geräte- oder Holzschuppen. Die betroffenen Nachbarn haben dem Vorhaben mit Unterschrift zugestimmt.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Jennifer Nadenik und Thomas Kreupl auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und der Garage zur Doppelgarage sowie die Errichtung einer Holzlege auf dem Grundstück FlNr. 358/16, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Hinsichtlich der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen wird in Bezug auf die Errichtung der Holzlege einer Befreiung nach § 31 BauGB zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Jennifer Nadenik und Thomas Kreupl auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und der Garage zur Doppelgarage sowie die Errichtung einer Holzlege auf dem Grundstück FlNr. 358/16, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Hinsichtlich der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen wird in Bezug auf die Errichtung der Holzlege einer Befreiung nach § 31 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2021 11:17 Uhr