Datum: 07.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Information zur Schließung des Krankenhauses in Parsberg durch 1. Bürgermeister der Stadt Parsberg
2 Kunst am Radweg
3 Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Lupburg Nordwest - 1. Änderung"
4 Änderung Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage

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1. Information zur Schließung des Krankenhauses in Parsberg durch 1. Bürgermeister der Stadt Parsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2019 ö 1

Sachverhalt

Es erfolgt zunächst der Antrag zur Geschäftsordnung, dass ausnahmsweise auch den anwesenden Zuhörern die Möglichkeit gegeben wird, zum Diskussionsverlauf Fragen zu stellen.

Diskussionsverlauf

Die von Herrn 1. Bürgermeister zur öffentlichen Sitzung eingeladenen Gäste, Herr Landrat Willibald Gailler, Herr stellvertretender Landrat und 1. Bürgermeister der Stadt Parsberg, Josef Bauer, Herr Peter Weymayr, Geschäftsführer der Kliniken Neumarkt und Herr Dr. med. Wolfgang Bärtl, informierten ausführlich über die Gründe die zur Schließung des Krankenhauses Parsberg geführt haben.

Ausschlaggebend waren nicht allein finanzielle Aspekte sondern auch die im KH Parsberg nicht mehr den aktuellen Qualitätsstandards entsprechende medizinische Versorgung.

Gleichzeitig wurde ein neues Konzept erarbeitet, welches zukünftig ein „Haus der Gesundheit“ vorsieht, in dem u.a. eine Reihe von Fachärzten, eine psychosomatische Station sowie eine Kurzzeittagespflege untergebracht werden soll.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag zur Geschäftsordnung auf Erteilung eines Rederechts für die anwesenden Zuhörer zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Kunst am Radweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2019 ö 2

Sachverhalt

Kunstprojekt zwischen Parsberg und Lupburg entlang des Radweges/Burgensteiges unter Einbindung der Freizeitmaler (Lupburg) und der Kunstgilde (Parsberg) unter dem Motto „Verbindung“.
Das Projekt wird aus dem EU-Förderprogramm LEADER gefördert. Sie betrifft die konkrete Umsetzung. Die freie Zugänglichkeit des Projektes ermöglicht eine Nettoförderung von 50% der Gesamtkosten (mind. 3000,- €, max. 200.000,- €).
Bei der Realisierung sollen Lupburger und Parsberger KünstlerInnen gleichermaßen vertreten sein mit jeweils mindestens einem Objekt.
Die Kunstwerke sollen die Verbindung und Zusammenarbeit von Lupburg und Parsberg zum Ausdruck bringen. Der neu errichtete Technologiecampus steht schon für die gute und produktive Zusammenarbeit.

Die Bürgermeister der Stadt Parsberg und des Marktes Lupburg haben sich darauf verständigt, dass jede Kommune einen Investitionsanteil in Höhe von 7.500,- € leisten wird.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg unterstütz das Kunstprojekt „Kunst am Radweg“ mit einem einmaligen Investitionsanteil in Höhe von 7.500,- €.

Beschluss

Der Markt Lupburg unterstütz das Kunstprojekt „Kunst am Radweg“ mit einem einmaligen Investitionsanteil in Höhe von 7.500,- €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

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3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Lupburg Nordwest - 1. Änderung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Lupburg Nordwest“ in der Fassung vom 25.01.1990, genehmigt mit Bescheid des LRA Neumarkt vom 26.11.1990, wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 3 Maß der baulichen Nutzung
Es sind Wohngebäude mit bis zu 6 Wohneinheiten pro Parzelle zulässig.

§ 4 Abs. 3 (neu) Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
Pro neu geschaffener Wohneinheit sind 2 zusätzliche Stellplätze auf dem jeweiligen Grundstück zu errichten.
Garagen dürfen auch unterirdisch errichtet werden.

§ 11 Abstandsflächen
Die Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften der Art. 6 der Bayerischen Bauordnung wird ausdrücklich angeordnet. Darüber hinaus können sich durch Festsetzungen im Bebauungsplan größere Abstände ergeben. Abweichend von Art. 6 BayBO gilt als Bezugspunkt für die mittlere Wandhöhe der Garage die FOK (Fertigfußbodenoberkante) der Garage.

Im Übrigen gelten die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes „Lupburg Nordwest“. Der Änderungsbebauungsplan erhält die Bezeichnung „Lupburg Nordwest – 1. Änderung“.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg billigt den Inhalt des Bebauungsplanes „Lupburg Nordwest – 1. Änderung“ und ermächtigt die Verwaltung das Auslegungsverfahren durchzuführen.

Beschluss

Der Markt Lupburg billigt den Inhalt des Bebauungsplanes „Lupburg Nordwest – 1. Änderung“ und ermächtigt die Verwaltung das Auslegungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Änderung Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage sollte wie folgt geändert werden:


§ 1

Die Verkaufsstellen im Gemeindegebiet des Marktes Lupburg dürfen abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG jedes Jahr am vierten Sonntag im April bzw. am Tag des Handwerks, am Tag des Jura-Radmarathons im Juni, am vierten Sonntag im August und am dritten Sonntag im Oktober in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet werden.

§ 2

Diese Verordnung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 08. Dezember 2016 außer Kraft.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beschließt die Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage vom 07. November 2019 in der vorliegenden Fassung.

Diskussionsverlauf

Marktrat wünscht zu § 1 folgenden Wortlaut:
„Die Verkaufsstellen im Gemeindegebiet des Marktes Lupburg dürfen abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG jedes Jahr am vierten Sonntag im April bzw. am Tag des Handwerks, am Tag des Jura-Radmarathons, am vierten Sonntag im August und am dritten Sonntag im Oktober geöffnet werden. Die Öffnungszeiten dürfen fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, müssen spätestens um 18 Uhr enden und sollen außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

Beschluss

Der Markt Lupburg beschließt die Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage vom 07. November 2019 wie folgt:
§ 1
Die Verkaufsstellen im Gemeindegebiet des Marktes Lupburg dürfen abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG jedes Jahr am vierten Sonntag im April bzw. am Tag des Handwerks, am Tag des Jura-Radmarathons, am vierten Sonntag im August und am dritten Sonntag im Oktober geöffnet werden. Die Öffnungszeiten dürfen fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, müssen spätestens um 18 Uhr enden und sollen außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

§ 2
Diese Verordnung tritt zum 01. Januar 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 08. Dezember 2016 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2020 11:46 Uhr