Datum: 05.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge
1.1 Antrag der Fa. FIT AG auf Errichtung einer Montagehalle auf dem Grundstück FlNr. 562, Gemarkung Degerndorf
1.2 Antrag der Fa. Meier Bau GmbH auf Errichtung einer Bauschuttrecyclinganlage auf dem Grundstück FlNr. 399, Gemarkung Lupburg
1.3 Antrag von Johann Forster auf Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug an ein bestehendes Wohnhaus auf den Grundstücken FlNrn. 8, 9 +10/3, Gemarkung Degerndorf
2 Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für das Gewerbe- und Mischgebiet "Hörmannsdorf" der Stadt Parsberg
3 GE "Bairing - Erweiterung III" - Satzungsbeschluss
4 Jugendfördermittel
5 Beschaffung digitale Pager für Feuerwehr Lupburg

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1. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.12.2019 ö 1
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1.1. Antrag der Fa. FIT AG auf Errichtung einer Montagehalle auf dem Grundstück FlNr. 562, Gemarkung Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.12.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Antrag der Fa. FIT AG vom 12.11.2019 auf Neubau einer Montagehalle auf dem Grundstück FlNr. 562, Gemarkung Degerndorf, im Freistellungsverfahren.

Der Markt Lupburg hat nach Eingang des Antrages erklärt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und keine Genehmigung im Rahmen des Freistellungsverfahren erteilt wird (Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO).







Die Höhe der Halle beträgt 12m. Festsetzung im Bebauungsplan max. 10m.
Eine Befreiung bzw. Ausnahme von den Festsetzungen im Bebauungsplan wurde beantragt.
Die Abweichung von den Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Gebäudehöhe wurde auch bei der bereits bestehenden Halle im Jahr 2017 genehmigt.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Fa. FIT AG von 12.11.2019 auf Neubau einer Montagehalle auf dem Grundstück FlNr. 562, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Fa. FIT AG von 12.11.2019 auf Neubau einer Montagehalle auf dem Grundstück FlNr. 562, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.2. Antrag der Fa. Meier Bau GmbH auf Errichtung einer Bauschuttrecyclinganlage auf dem Grundstück FlNr. 399, Gemarkung Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.12.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Die Fa. Meier Bau GmbH stellte am 20.11.2019 beim Landratsamt Neumarkt einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage nach § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Der Markt Lupburg wurde darum gebeten, über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden und gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG als Träger öffentlicher Belange aus fachlicher Sicht Stellung zu nehmen.

1. Gemeindliches Einvernehmen (Baurecht)

Der Betrieb der Fa. Meier Bau wurde als Einzelbauvorhaben im Außenbereich seinerzeit genehmigt. Eine Bauleitplanung für das betroffene Grundstück ist nicht vorhanden.

Die Zulässigkeit der Erweiterung richtet sich daher baurechtlich ebenfalls nach § 35 BauGB. Gemäß Abs. 2 können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.

Nach Rücksprache mit der Sachgebietsleiterin Fr. Huber, Bauamt Landratsamt, handelt es sich hier zum einen um eine erstmalige Erweiterung des Betriebes, die zum anderen auch nur eine untergeordnete Stellung einnimmt. Einer Genehmigung stünde daher grundsätzlich nichts entgegen.

Aus dieser könnte aber nicht gleichzeitig abgeleitet werden, dass auch zukünftige Erweiterungen ohne Bauleitplanung der Gemeinde genehmigt werden würden.


2. Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange (Immissionsschutzrecht)

Gemäß Hinweis im Lärmschutzgutachten werden durch die Nutzung einer mobilen Bauschuttrecyclinganlage auf dem Betriebsgelände als Anlagenlärm nach der 4. BImSchV die einschließlich der bestehenden gewerblichen Vorbelastungen die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm in Lupburg teilweise geringfügig überschritten. Bei weiteren GE-GI-Ausweisungen etwa im Anschluss an den Bebauungsplan „Technologiestandort Parsberg-Lupburg“ ist dies besonders zu beachten.

Auch sollte durch die Errichtung und den Betrieb der Bauschuttrecyclinganlage die mögliche Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im Anschluss an die bereits bestehende Wohnbebauung am Ortsende nicht beeinträchtig werden dürfen.

Beschlussempfehlung

„Der Markt Lupburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Fa. Meier Bau GmbH vom 20.11.2019 auf Errichtung und Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage auf dem Grundstück FlNr. 399, Gemarkung Lupburg.“

„Der Markt Lupburg wurde als Träger öffentlicher Belange um fachliche Stellungnahme zum Vorhaben der Fa. Meier Bau GmbH auf Errichtung und Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage auf dem Grundstück FlNr. 399, Gemarkung Lupburg, gebeten. Gegen das Vorhaben werden Bedenken erhoben, da aufgrund der Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm bei künftigen GE-GI-Ausweisungen im Anschluss an den Bebauungsplan „Technologiestandort Parsberg-Lupburg“ bzw. bei künftigen WA-MI-Ausweisungen im Anschluss an die Wohnbebauung am Ortsrand von Lupburg mit Beeinträchtigungen zu rechnen ist.“

Beschluss

„Der Markt Lupburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Fa. Meier Bau GmbH vom 20.11.2019 auf Errichtung und Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage auf dem Grundstück FlNr. 399, Gemarkung Lupburg.“

„Der Markt Lupburg wurde als Träger öffentlicher Belange um fachliche Stellungnahme zum Vorhaben der Fa. Meier Bau GmbH auf Errichtung und Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage auf dem Grundstück FlNr. 399, Gemarkung Lupburg, gebeten. Gegen das Vorhaben werden Bedenken erhoben, da aufgrund der Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm bei künftigen GE-GI-Ausweisungen im Anschluss an den Bebauungsplan „Technologiestandort Parsberg-Lupburg“ bzw. bei künftigen WA-MI-Ausweisungen im Anschluss an die Wohnbebauung am Ortsrand von Lupburg mit Beeinträchtigungen zu rechnen ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MR Meier ist wegen persönlicher Beteiligung (Bauherr) von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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1.3. Antrag von Johann Forster auf Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug an ein bestehendes Wohnhaus auf den Grundstücken FlNrn. 8, 9 +10/3, Gemarkung Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.12.2019 ö 1.3

Sachverhalt

Ansichten:

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Johann Forster auf Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug an ein bestehendes Wohnhaus auf den Grundstücken FlNrn. 8, 9 + 10/3, Gemarkung Degerndorf

Beschluss

Der Markt Lupburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Johann Forster auf Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug an ein bestehendes Wohnhaus auf den Grundstücken FlNrn. 8, 9 + 10/3, Gemarkung Degerndorf

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für das Gewerbe- und Mischgebiet "Hörmannsdorf" der Stadt Parsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Die Stadt Parsberg plant die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für das Gewerbe- bzw. Mischgebiet „Hörmannsdorf“.
Der Planbereich liegt im nordwestlichen Bereich des Gemeindegebietes der Stadt Parsberg, südöstlich des Ortsteils Hörmannsdorf sowie westlich des Ortsteils Kühnhausen. Er wird von der St2234 durchquert.

Die Änderung dient als Verbindungsglied zwischen der Industriegebietsausweisung und der vorhandenen Bebauung.

Belange des Marktes Lupburg sind durch die Änderung nicht berührt. Von einer Stellungnahme wird daher abgesehen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. GE "Bairing - Erweiterung III" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Bebauungsplanentwurf vom 27.06.2019 mit Begründung wurde zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange verschickt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung und Bekanntmachung.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen (s. Anlage). Insbesondere den Belangen des Naturschutzes wurde im Rahmen der Eingriffsregelung vollumfänglich Rechnung getragen.
Urlaubsbedingt konnte die schriftliche Nachbesserung der Eingriffsregelung von Fr. Bossle nicht mehr bis zum Sitzungstag  erfolgen, wird aber unverzüglich für die Vorlage an das Landratsamt nachgereicht werden.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beschließt den vorliegenden Bebauungsplan „Bairing – Erweiterung III“ des Planungsbüros Iberl, Parsberg, in der Fassung vom 29.11.2019 als Satzung.

Beschluss

Der Markt Lupburg beschließt den vorliegenden Bebauungsplan „Bairing – Erweiterung III“ des Planungsbüros Iberl, Parsberg, in der Fassung vom 29.11.2019 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Jugendfördermittel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Jugendfördermittel stehen im Umfang von 3.000,- € zur Verfügung. Alle Vereine mit mehr als 10 aktiven Jugendlichen (bis 27 Jahre) erhalten einen Sockelbetrag von 250,- € und zusätzlich einen anteiligen Betrag abhängig von der Anzahl der Jugendlichen.

Spielmannszug:        15 aktive Jugendliche                =>        315,94 €
Burgfalken:                40 aktive Jugendliche                =>        425,82 €
KLJB:                        38 aktive Jugendliche                =>        417,03 €
Sportverein:                362 aktive Jugendliche                =>        1.841,21 €

Beschlussempfehlung

Die Jugendfördermittel 2019 werden wie folgt verteilt:
Spielmannszug:        315,94 €
Burgfalken:                425,82 €
KLJB:                        417,03 €
Sportverein:                1.841,21 €

Beschluss

Die Jugendfördermittel 2019 werden wie folgt verteilt:
Spielmannszug:        315,94 €
Burgfalken:                425,82 €
KLJB:                        417,03 €
Sportverein:                1.841,21 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Beschaffung digitale Pager für Feuerwehr Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.12.2019 ö 5

Sachverhalt

Laut Schreiben des Bayerischen Innenministeriums sollen in einem ersten Schritt zur Umsetzung der digitalen Alarmierung der Bedarf von jeweils 5 bis 6 Rettungsdienstbereichen gemeinsam ausgeschrieben werden.

Begonnen wird mit dem Migrationsbereich ILS 2020, dem auch die ILS Regensburg angehört.

Die Beschaffung wird entsprechend dem Sonderförderprogramm „Förderung der Endgeräte des digitalen BOS-Funks in Bayern“ gefördert.

Stellen, die an der Sammelbeschaffung teilnehmen möchten, sollen eine verbindliche Teilnahmeerklärung und Nennung der geplanten Abnahmemengen abgeben. Als Frist wurde der 08.11.2019 gesetzt, welche mit email vom 06.11.2019 bis zum 31.12.2019 verlängert wurde.

Stellen, die sich gegen eine Teilnahme an der zentralen Ausschreibung entscheiden, müssen die Pager eigenständig beschaffen.

Es gibt bislang nur zwei zugelassene Anbieter auf dem Markt. Der Listenpreis beim günstigeren der beiden Anbieter liegt bei rd. 750,- € netto pro Pager. Durch die Sammelbeschaffung erhofft man sich, diesen Preis noch weiter mindern zu können.

Der genaue Fördersatz ist noch unklar, es wird allerdings mit mindestens 80% gerechnet (bisheriger Fördersatz).

Laut Auskunft des Kommandanten der FFW Lupburg werden für die FFW Lupburg sowie die mit ausrückenden Kameraden der FFW Degerndorf 20 Pager benötigt.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg nimmt am zentralen Ausschreibungsverfahren teil und meldet die verbindliche Abnahme von 20 Pagern sowie zusätzlich 5 Pager auf Option an.

Finanzen

Haushaltsmittel sowie Zuwendung sind in entsprechender Höhe einzuplanen (Ausgabe: 750,- € * 20 zzgl. MwSt. = 17.850,- €; Einnahmen: 17.850,- € * 80% = 14.280,- €)

Diskussionsverlauf

Das Gremium regt an, statt der vorgeschlagenen 5 Geräte auf Option 20 Geräte auf Option zu bestellen.

Beschluss

Der Markt Lupburg nimmt am zentralen Ausschreibungsverfahren teil und meldet die verbindliche Abnahme von 20 Pagern sowie zusätzlich 20  Pager auf Option an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2020 11:48 Uhr