Datum: 10.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Rechnungsprüfung 2016
2 Berufung des Wahlleiters für die Kommunalwahl 2020
3 Sirenenmast Dettenhofen
4 Datenschutzgeschäftsordnung

zum Seitenanfang

1. Rechnungsprüfung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2019 ö 1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2016 wurde zur Prüfung an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Der Prüfbericht befindet sich in der Anlage und wird vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses mündlich vorgetragen.

Die Stellungnahme der Verwaltung lautet wie folgt:

  1. Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigung; HHSt. 0000.4090
Neben den Sitzungsgeldern und den Fahrtkosten der Markträte wird auf dieser Haushaltsstelle auch die Entschädigung des 2. Bürgermeisters (monatlich 300,- €) und die Entschädigung des 3. Bürgermeisters (monatlich 100,- €) gebucht. Siehe auch Beschlüsse vom 20.08.2015 und 05.11.2015
 
  1. Beitreibungskosten; HHSt. 0300.6550
Auf Betreiben des Marktes Lupburg wurde eine Zwangsvollstreckung eingeleitet. Dazu musste ein Vorschuss in Höhe von 3.000,- € an die Landesjustizkasse überwiesen werden. Diese Höhe stand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht fest.
Im Jahr 2017 wurde ein Betrag in Höhe von 2.961,- € erstattet.

Durch die Zwangsvollstreckung wurde außerdem die der Maßnahme zugrundeliegende Forderung in voller Höhe beglichen.


  1. Grundschule, Erwerb von Anlagevermögen, Spende Förderverein; HHSt. 2110.9350
Es wurden folgende Buchungen ausgeführt:
am 11.02.2016 in Höhe von 3.553,51 € an Fa. Art of Noise (Projektor und AV Komponenten)
am 29.02.2016 in Höhe von 1.446,28 € an Fa. Eichenseher (Notebooks und Zubehör)
am 31.03.2016 in Höhe von 4.033,19 € als Gutschrift auf dem Konto des Marktes Lupburg  (Zahlung durch Förderverein)
 
Die Auszahlungen sowie die Einnahme wurden ordnungsgemäß angeordnet und verbucht (AO-Nrn. 418, 488 und 656)
 
  1. Investitionsumlage Schulverband; HHSt. 2130.9830
Im Haushaltsjahr 2016 ist keine Investitionsumlage angefallen.





  1. Zuschuss zum Pfarrhof; 3700.9881
Buchung und Auszahlung in Höhe von 10.000,- € wurde in 2012 auf Grundlage der damals gültigen Satzung zugesagt. Auch nach Änderung der Satzung am 11.06.2015 hat sich der Sachverhalt nicht geändert. Laut § 8 Abs. 3 Satz 2 der Satzung erhalten anerkannte Religionsgemeinschaften für jedes Investitionsvorhaben fünf Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 10.000,- €.

Die Anweisung am 09.06.2016 entsprach damit immer noch der geltenden Rechtslage.


  1. Pacht an Waldgenossen; HHSt. 6100.9500
Die Pacht bzw. Entschädigungszahlung an die Waldgenossen in Höhe von 5.000,- € für die Inanspruchnahme von Grundstücksflächen für das Ökokonto des Marktes Lupburg wurde am 07.07.2016 im Marktgemeinderat beschlossen.
 

  1. Brücke Eggenthal; HHSt. 6300.9513
Nach Submission und Auftragsvergabe im Jahr 2013 wurde 2014 auf Anraten des Wasserwirtschaftsamtes nachträglich eine Flutmulde mit eingebaut. Das entsprechende Nachtragsangebot der Baufirma wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro geprüft und freigegeben.



  1. Erschließung Heizungsgebäude und Degerndorfer Straße; HHSt. 8160.9400 und 6300.9520
Die Fa. Bögl war seinerzeit mit der Baumaßnahme Kanal- und Straßenbau für die Erschließung der Baugebiete MI „Degerndorfer Straße – Änderung“ sowie „Degerndorfer Straße II“ beauftragt. Die Buchung von 5.591,75 € auf der HHSt. 8160.9400 beinhaltet nur die Erschließungskosten für das Baugebiet „Degerndorfer Straße II“ (Heizhaus), die anderen Buchungen erfolgten unter 6300.9520 (MI „Degerndorfer Straße“ – Baugrundstücke).
 
Der Auftrag an die Fa. Bögl wurde mit Beschluss vom 12.09.2013 in Höhe von 217.357,89 € vergeben. Insgesamt wurden Zahlungen in der Zeit von 2013 – 2016 in Höhe von 229.873,90 € geleistet. Es ergab sich damit eine Überschreitung der ursprünglichen Angebotssumme um 12.516,01 € oder 5,76 %.

  1. Erschließung Eichenbühl II; HHSt. 6300.9524
Die Maßnahme wurde mit Beschluss vom 12.05.2016 zum Preis von 229.715,08 € an die Fa. Englhard vergeben. Tatsächlich sind Kosten in Höhe von 213.217,92 € angefallen.

Allerdings wurden auf der Haushaltsstelle auch 2 Abschlagszahlungen für die Ingenieurleistung in Höhe von 28.844,80 €, sowie der Anteil des Marktes Lupburg an der Tieferlegung der Gashochdruckleitung in Höhe von 35.735,89 € und die Errichtung der Straßenbeleuchtung für 2 Brennstellen in Höhe von 7.314,94 € gebucht.

Bei Erschließungsmaßnahmen ist zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung oft schwer abzuschätzen, wann und in welcher Höhe Zahlungen fällig werden. Daher werden diese Maßnahmen oft auf mehrere Haushaltsjahre verteilt. Je nach Baufortschritt und Erstellung der Rechnungen kann es dann zu Über- bzw. Unterschreitungen der Planansätze kommen. So war zum Beispiel auf der betroffenen Haushaltsstelle im Vorjahr ein Ansatz in Höhe von 100.000,- € vorgesehen, der jedoch nur in Höhe von 329,14 € ausgeschöpft wurde.
 

  1. Erschließung Grohberg; HHSt. 6300.9525
Es handelt sich hier um die Maßnahme „Verlegung Pendlerparkplatz“ auf Antrag der Fa. Arnold. Die Kosten wurden bis auf den Anteil des Marktes Lupburg in Höhe von 539,90 € für den Zaun am neuen Pendlerparkplatz vollständig von der Fa. Arnold erstattet.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes stand der Eigenanteil noch nicht fest, somit erfolgte hier kein Ansatz.


  1. Ablösung Degerndorfer Nutzungsrechte; HHSt. 8800.9321
Die Anordnungen und Buchung erfolgte rechtmäßig aufgrund Marktratsbeschluss vom 18.09.2014, mit welchem eine Ablöse in Höhe von 5,- € je m² Grundstücksfläche festgelegt wurde.
 
  1. Zuführung zur allgemeinen Rücklage und Kreditaufnahme; HHSt. 9100.9100
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes wurde von einer Zuführung in Höhe von 39.245,- € ausgegangen (s. auch Planansatz). Die Kreditaufnahme in Höhe von 1,5 Mio war dabei für den notwendigen Ausgleich des VWH und VMH in den Einnahmen und Ausgaben bereits vorgesehen und eingeplant (s. Planansatz).

Die tatsächlich erfolgte Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 1.721.069 € war erst am Ende des Haushaltsjahres 2016 abzusehen. Diese Buchung erfolgt immer erst nachträglich nach bzw. bei Abschluss des Haushaltsjahres. Die Höhe lässt sich durch unerwartet hohe Gewerbesteuereinnahmen 2016 und einige ins Folgejahr verschobene Maßnahmen erklären.

Beschlussempfehlung

Die in der Jahresrechnung 2016 beinhalteten über- bzw. außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben werden nachträglich genehmigt. Der 1. Bürgermeister wird entlastet.

Beschluss 1

Die in der Jahresrechnung 2016 beinhalteten über- bzw. außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben werden nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der 1. Bürgermeister und die Verwaltung werden  entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Berufung des Wahlleiters für die Kommunalwahl 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2019 ö 2

Sachverhalt

Für die kommende Kommunalwahl im März 2020 ist ein Wahlleiter und ein Stellvertreter zu berufen.

Gemäß Art. 5 GLKrWG kann der Gemeinderat grundsätzlich jeden wahlberechtigten Bürger der Gemeinde berufen.
Lediglich folgende Ausschlussgründe sind zu beachten:
Nicht berufen werden kann, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat
- als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist
- für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder
- für diese Wahlen Beauftragter eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter ist

Zweckmäßig ist eine Berufung aus dem Kreis der Bediensteten, da hier auf bereits vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen zurückgegriffen werden kann.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beruft aus dem Kreis der Bediensteten des Marktes Frau Nicole Müller zur Wahlleiterin und Herrn Udo Moser zum stellvertretenden Wahlleiter.

Beschluss

Der Markt Lupburg beruft aus dem Kreis der Bediensteten des Marktes Frau Nicole Müller zur Wahlleiterin und Herrn Udo Moser zum stellvertretenden Wahlleiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Sirenenmast Dettenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2019 ö 3

Sachverhalt

Die Sirene im Ortsteil Dettenhofen war bisher auf einem Privathaus angebracht, welches bereits abgerissen wurde.
Es ist zweckmäßig, die Sirene künftig auf einem öffentlichen Grundstück zu installieren. Dazu wird ein Sirenenmast benötigt.
Für die Lieferung und Montage liegt ein Angebot der Fa. Hörmann in Höhe von 9.808,73 € zzgl. Mehrwertsteuer vor.
Die Erdarbeiten für den Telemast sowie den Kabelgraben werden vom Bauhof ausgeführt. Ebenfalls ist vom Markt Lupburg noch ein Hubsteiger bereit zu stellen.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg nimmt das Angebot der Fa. Hörmann vom 11.09.2019 auf Lieferung und Montage eines Sirenenmastes in Höhe von 9.808,73 € an.

Diskussionsverlauf

Das Gremium diskutiert kurz, ob statt eines Sirenenmastes nicht alternativ Piepser für die in Dettenhofen wohnenden FFW-Angehörigen beschafft werden könnten. Bürgermeister Hauser verweist darauf, dass der FFW-Kommandant im Vorfeld in die Beratung einbezogen wurde und die Sirene bevorzugt wird.

Beschluss

Der Markt Lupburg nimmt das Angebot der Fa. Hörmann vom 11.09.2019 auf Lieferung und Montage eines Sirenenmastes in Höhe von 9.808,73 € an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. Datenschutzgeschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) möchte der Markt Lupburg eine Datenschutzgeschäftsordnung einführen.
Der externe Datenschutzbeauftragte wird durch die Fa. INSIDAS gestellt, die dazu im Laufe des Jahres vom Markt Lupburg zusammen mit der Einführung eines Informationssicherheitssystems beauftragt wurde.
Nichtsdestotrotz tragen auch alle Organisationseinheiten des Marktes in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich zur Einhaltung der jeweils maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften bei.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beschließt die Datenschutzgeschäftsordnung in der Fassung vom 10.10.2019

Beschluss

Der Markt Lupburg beschließt die Datenschutzgeschäftsordnung in der Fassung vom 10.10 .2019

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2020 11:45 Uhr