Datum: 13.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
2 Bauanträge
2.1 Antrag von Shaban Thaqi auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 34, Gem. Degerndorf
2.2 Antrag von Zejnel Thaqi auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 34, Gem. Degerndorf
2.3 Antrag von Sonja und Bernhard Geß auf Neubau eines Heizhauses mit Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück FlNr. 714/1, Gem. See

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 13.01.2022 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 13.01.2022 ö 2
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2.1. Antrag von Shaban Thaqi auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 34, Gem. Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 13.01.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Degerndorf D 1





Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Die baurechtliche Zulässigkeit ergibt sich damit aus § 34 BauGB (sog. Innenbereich), d.h. das Vorhaben muss sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Die nähere Umgebung wird geprägt von Wohngebäuden mit bis zu zwei Vollgeschossen sowie diversen Nebengebäuden. Das Bauvorhaben entspricht dieser Bebauung.

Die Erschließung ist gesichert. Das Grundstück verfügt bereits über einen Grundstücksanschluss für die Wasserver- und Abwasserentsorgung.

Nachdem sich das Vorhaben sehr nahe an der schwarzen Laber befindet, erfolgte eine Rückfrage zur Zulässigkeit beim Wasserwirtschaftsamt in Regensburg.
Laut Auskunft ist für die rechtliche Beurteilung das Überschwemmungsgebiet bei einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) maßgebend:

Das Grundstück wird nicht vollständig überflutet. Die Flächen, die nicht vom Hochwasser betroffen sind, dürfen bebaut werden. Allerdings ist der Bauherr darauf hinzuweisen, dass auch extreme Hochwässer auftreten können und sich daher eine hochwasserangepasste Bauweise empfiehlt (Aussage WWA). Ob hierzu entsprechende Auflagen im Baugenehmigungsbescheid erteilt werden, obliegt der Baugenehmigungsbehörde.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Shaban Thaqi auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 34, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Shaban Thaqi auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 34, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. Antrag von Zejnel Thaqi auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 34, Gem. Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 13.01.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Degerndorf D 1



Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Die baurechtliche Zulässigkeit ergibt sich damit aus § 34 BauGB (sog. Innenbereich), d.h. das Vorhaben muss sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Die nähere Umgebung wird geprägt von Wohngebäuden mit bis zu zwei Vollgeschossen sowie diversen Nebengebäuden. Das Bauvorhaben entspricht dieser Bebauung.
Die Erschließung ist gesichert. Das Grundstück verfügt bereits über einen Grundstücksanschluss für die Wasserver- und Abwasserentsorgung.
Nachdem sich das Vorhaben sehr nahe an der schwarzen Laber befindet, erfolgte eine Rückfrage zur Zulässigkeit beim Wasserwirtschaftsamt in Regensburg.
Laut Auskunft ist für die rechtliche Beurteilung das Überschwemmungsgebiet bei einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) maßgebend:

Das Grundstück wird nicht vollständig überflutet. Die Flächen, die nicht vom Hochwasser betroffen sind, dürfen bebaut werden. Allerdings ist der Bauherr darauf hinzuweisen, dass auch extreme Hochwässer auftreten können und sich daher eine hochwasserangepasste Bauweise empfiehlt (Aussage WWA). Ob hierzu entsprechende Auflagen im Baugenehmigungsbescheid erteilt werden, obliegt der Baugenehmigungsbehörde.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Zejnel Thaqi auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 34, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Zejnel Thaqi auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 34, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.3. Antrag von Sonja und Bernhard Geß auf Neubau eines Heizhauses mit Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück FlNr. 714/1, Gem. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 13.01.2022 ö 2.3

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Dettenhofen 12

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Sonja und Bernhard Geß auf Neubau eines Heizhauses mit Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück FlNr. 714/1, Gem. See, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Sonja und Bernhard Geß auf Neubau eines Heizhauses mit Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück FlNr. 714/1, Gem. See, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.01.2022 12:15 Uhr