Datum: 03.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauanträge
2.1 Antrag der FMA Immobilien GmbH auf Neubau eines Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 148, Gem. Lupburg
2.2 Antrag der FIT AG auf Neubau Außenanlagen im Bereich des Gästehauses und Neubau eines Parkplatzes für die Werkhalle der FIT AG auf dem Grundstück FlNr. 562, Gem. Degerndorf
2.3 Antrag von Christina und Christian Achhammer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 128/3, Gemarkung See
3 Stellplatzsatzung
4 Fortschreibung des Regionalplanes der Region Regensburg; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
5 Bekanntgabe aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.02.2022 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.01.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.01.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.02.2022 ö 2
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2.1. Antrag der FMA Immobilien GmbH auf Neubau eines Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 148, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.02.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Hohenfelser Staße 2




Die FMA Immobilien GmbH plant die Errichtung eines dreistöckigen Wohnhauses (EG + 1 + 2) mit 18 Wohneinheiten auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte Gabler.
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes, so dass sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) richtet.
Die Umgebungsbebauung ist überwiegend geprägt durch Ein- und Zweifamilienhäuser in lockerer Bebauung. Lediglich nördlich des Bauvorhabens befinden sich Reihenhäuser (Einfamilienhäuser) für die Angehörigen der US-Armee und südöstlich ein Mehrfamilienhaus im Raiffeisenweg (ehemaliges Raiffeisengelände) mit 9 Wohneinheiten.
Das vorliegende Bauvorhaben fügt sich aufgrund der Kubatur (äußerst massiv wirkender Gebäudekomplex mit 67 m Länge, 12,5 m Breite und knapp 9 Metern Höhe, Geschossflächenzahl von 0,86) nach Art und Maß nicht in die Umgebungsbebauung ein.
Zudem hebt sich die massive, geschlossene Gebäudeform sehr von der umliegenden Bebauung ab und würde dadurch das Ortsbild, besonders im Hinblick auf die direkte Nachbarschaft zum denkmalgeschützten Ensemblebereich im Ortskern,  sehr stark beeinträchtigen. 
Der überdimensionierte Baukörper wirkt insgesamt zu dominant und erdrückend gegenüber der vorherrschenden Baustruktur in Lupburg und insbesondere ggü. den bereits genehmigten Reihenhäusern im südlichen Bereich auf der FlNr. 499.  

Ferner bestehen Bedenken, ob der schmale Raiffeisenweg als beabsichtigte Zu-/Abfahrt der geplanten Wohnanlage den zusätzlichen Verkehr störungsfrei aufnehmen könnte.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der FMA Immobilien GmbH auf Neubau eines Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 148, Gemarkung Lupburg, wird nicht erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der FMA Immobilien GmbH auf Neubau eines Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 148, Gemarkung Lupburg, wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MR Meier ist wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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2.2. Antrag der FIT AG auf Neubau Außenanlagen im Bereich des Gästehauses und Neubau eines Parkplatzes für die Werkhalle der FIT AG auf dem Grundstück FlNr. 562, Gem. Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.02.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: GE „Eichenbühl II“ – Am Grohberg 1, 92331 Lupburg




Beim vorliegenden Antrag handelt es sich um eine geplante Änderung des Freiflächengestaltungsplanes, sprich die Gestaltung der Grünflächen und notwendigen Ausgleichsflächen innerhalb des Baugebietes, hier insbesondere die Flächen im sog. 20-Meter-Pufferstreifen zum nördlich angrenzenden FFH-Gebiet.
Die Zulässigkeit der Änderungen ist im weiteren Verfahren durch die Untere Naturschutzbehörde zu prüfen.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der FIT AG auf Neubau Außenanlagen im Bereich des Gästehauses und Neubau eines Parkplatzes für die Werkhalle der FIT AG auf dem Grundstück FlNr. 562, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der FIT AG auf Neubau Außenanlagen im Bereich des Gästehauses und Neubau eines Parkplatzes für die Werkhalle der FIT AG auf dem Grundstück FlNr. 562, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.3. Antrag von Christina und Christian Achhammer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 128/3, Gemarkung See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.02.2022 ö 2.3

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Zum Talfeld 7, Lupburg – See




Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es ist daher dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Hier sind Bauvorhaben zulässig, die sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung einfügen und die Erschließung gesichert ist.
Die umliegende Bebauung besteht aus Ein- und Zweifamilienhäusern sowie dem Zimmereibetrieb der Fa. Engl. Beim vorliegenden Bauantrag handelt es sich ebenfalls um ein Einfamilienhaus, was hinsichtlich der Größe und Bauart den anderen Wohnhäusern entspricht.
Das Grundstück selbst ist über die Straße „Zum Talfeld“ bzw. dem Verbindungsweg zwischen den Straßen „Zum Talfeld“ und „Niederhofener Weg“ erschlossen. In diesem Weg ist auch die Abwasserleitung verlegt.
Für die Wasserversorgung haben die Antragsteller eine Erschließungsvereinbarung mit dem Zweckverband Laber-Naab über einen sog. „überlangen Hausanschluss“ abgeschlossen.
Allerdings befindet sich das Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe zur Zimmerei Engl (FlNr. 126/7und 126/8). Es ist daher mit Lärmimmissionen zu rechnen, die für ein produzierendes Zimmereigewerbe zu erwarten sind.
Bereits im Jahr 2019 wurde aufgrund einer Anwohnerbeschwerde sowohl durch die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz als auch durch das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. unabhängig voneinander festgestellt, dass der Zimmereibetrieb  die maßgeblichen Lärmgrenzen nicht überschreitet, bzw. sich die von Ihnen verursachten Emissionen im gesetzlichen Rahmen bewegen. Hierzu liegt auch ein Schreiben der Handwerkskammer NB/OPF vom 16.12.21, eingegangen beim Markt Lupburg am 22.12.21, vor.  
Durch das Landratsamt sind mögliche Auflagen (z.B. Ausrichtung der Schlafräume, Lärmschutzfenster, etc.) im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen, zu Mal eine weitere Fertigungshalle in unmittelbarer Nachbarschaft zum beantragten Bauvorhaben in Planung ist. Ein Hinweis auf den bestehenden Zimmereibetrieb sollte in jedem Fall erfolgen.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Christina und Christian Achhammer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 128/3, Gemarkung See, wird erteilt.
Das Landratsamt wird gebeten, hinsichtlich der Lärmimmissionen durch den Zimmereibetrieb Engl ggfs. entsprechende Hinweise und Auflagen im Baugenehmigungsbescheid zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Christina und Christian Achhammer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 128/3, Gemarkung See, wird erteilt.
Das Landratsamt wird gebeten, hinsichtlich der Lärmimmissionen durch den Zimmereibetrieb Engl ggfs. entsprechende Hinweise und Auflagen im Baugenehmigungsbescheid zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
MR Engl ist wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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3. Stellplatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde mit dem Entwurf einer Stellplatzsatzung beauftragt. In der letzten nicht-öffentlichen Sitzung wurde der Entwurf mit dem Marktgemeinderat besprochen.
Die neue Fassung enthält die gewünschten Änderungen:

  • Keine Unterscheidung der Stellplatzanzahl nach Wohnungsgröße; pro Wohneinheit werden immer 2 Stellplätze gefordert. Ausnahme: Bei Wohngebäuden (Einfamilienhäuser) mit Einliegerwohnung wird für die Einliegerwohnung nur 1 zusätzlicher Stellplatz gefordert.

  • Vorplätze vor Garagen dienen nicht als Nachweis für die notwendige Anzahl von Stellplätzen. Ebenso wenig werden hintereinanderliegende Stellplätze, die nicht selbständig unabhängig voneinander anfahrbar sind oder Duplex-Garagen als Stellplatznachweis anerkannt.

  • Die Stellplatzoberflächen müssen wasserdurchlässig sein. Eine Entwässerung mit eigenem Sickerschacht ist zulässig. Eine wasserundurchlässige Versiegelung der Stellfläche ist nur dann zulässig, wenn eine Versickerung des anfallenden Wassers auf dem Grundstück selbst erfolgt (keine Entwässerung über die öffentlichen Verkehrswege).

  • Vor Garagen ist ein offener Stauraum in der erforderlichen Länge, bei Pkw mindestens 5m, einzuhalten.

  • Möglichkeiten zur Erfüllung der Stellplatzpflicht durch (1) Herstellung der notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück, (2) Herstellung der notwendigen Stellplätze auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks, wenn dessen Benutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert ist oder (3) Übernahme der Kosten für die Herstellung der notwendigen Stellplätze durch den Bauherrn gegenüber der Gemeinde (Ablösungsvertrag).

  • Für den Fall, dass auf dem Baugrundstück tatsächlich keine Stellplätze errichtet werden können (zum Beispiel im Ortskern) und deswegen eine Ablöse vereinbart werden soll, entscheidet der Marktgemeinderat über jeden Einzelfall gesondert und unabhängig.

Beschlussempfehlung

Die Stellplatzsatzung in der Fassung vom 28.01.2022 wird genehmigt.

Diskussionsverlauf

Zunächst wurden noch folgende Änderungen gewünscht:
In § 2 Abs. 2 Nr. 1: Zusätzlich 1 Stellplatz je Einliegerwohnung bis 40 qm; ansonsten zusätzlich 2 Stellplätze.
In § 5 Abs. 2: Der Ablösebetrag beträgt je Stellplatz 15.000 €.

Wie sich jedoch im Laufe der Beratung herausstellte, besteht darüber hinaus weiterer Diskussionsbedarf. Es wurde daher folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Entwurf der Stellplatzsatzung wird im Projekttag am 12.02.2022 nochmal ausführlich behandelt und anschließend in der Gemeinderatssitzung im März erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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4. Fortschreibung des Regionalplanes der Region Regensburg; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverband stimmte in seiner Sitzung vom 11.11.2021 dem Entwurf der Neufassung des Regionalplankapitels B VI „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ unter Einbeziehung der vorgebrachten Änderungsvorschläge zu.
Als Träger öffentlicher Belange wurde der Markt Lupburg mit Schreiben vom 13.01.2022 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis 18.03.2022 gebeten.
Die Änderungsbegründung, Textteil – Ziele und Grundsätze mit Begründung sind im Internet einsehbar unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/regionalplanung/index.html (Region Regensburg 11)
Im Wesentlichen befasst sich das Kapitel B VI mit der sozialen Infrastruktur (Bildung, Angebote für Kinder und Jugendliche, Pflege- und Seniorenangebote, Gesundheitswesen, Rettungs- und Notarztwesen) und der kulturellen Infrastruktur (allgemeine kulturelle Entwicklung der Region, Bau- und Kulturdenkmäler, Museen und Theater, Einrichtungen der Musikpflege, Büchereien und Bibliotheken).
Für den Markt Lupburg sind hier insbesondere die Aussagen zum Gesundheitswesen von Bedeutung, da die bislang unternommenen Anstrengung zur Neuansiedlung einer hausärztlichen Praxis leider nicht erfolgreich waren:
Nr. 2.4.3 „Die ärztliche Bedarfsplanung soll intensiver mit Kommunen, regionalen Akteuren und der räumlichen Planung abgestimmt werden und örtliche Gegebenheiten stärker berücksichtigen. Dadurch soll eine möglichst ausgewogene Verteilung der Arztstandorte innerhalb der KVB-Planungsbereiche entstehen.“
„…Sowohl bei der Bedarfsplanung als auch bei Entscheidungen der Zulassungsausschüsse zu Ansiedlungswünschen soll eine Beteiligung der Regionalen Planungsverbände erfolgen und auch raumordnerische Aspekte (z.B. zentralörtliche Einstufung einer Gemeinde) verstärkt Berücksichtigung finden. Auch Zukunftsprognosen finden im Moment noch keinen Eingang in die Bedarfsplanung. Um frühzeitig drohende Versorgungslücken identifizieren zu können, sollten auch Berechnungs- und Prognosemethoden entwickelt und verwendet werden, die u.a. Bevölkerungsprognosen und die Altersstruktur der tätigen Ärzte mit einbeziehen. Diesem Aspekt kommt insbesondere  (…) im Landkreis Neumarkt i.d.Opf. (Planungsbereich Parsberg) (…) eine hohe Bedeutung zu, da dort aufgrund altersbedingter Praxisschließungen und unzureichender Nachbesetzungen die flächendeckende Versorgungslage bedroht ist.

Nr. 2.4.7 „Das kommunale Engagement spielt bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung eine große Rolle und ist daher zu unterstützen.“
„Den Kommunen kommt bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung u.a. die Aufgabe zu, passende und attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen und damit Ansiedlungsmöglichkeiten und – anreize zu setzen. Zentrale Standortfaktoren sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Betreuungs- und Schulangebote für Kinder, berufliche Möglichkeiten für den Lebenspartner, Wohnqualität, Freizeitmöglichkeiten, kulturelles Angebot, infrastrukturelle Anbindung von Arztpraxen sowie – bei Bedarf – die Bereitstellung mietgünstiger Praxisräume oder geeigneten Baulandes und die Unterstützung bei der Suche nach Investoren.“
Grundsätzlich bestehen gegen die Fortschreibung des Kapitels B VI somit keine Einwände. Die Verwaltung schlägt dennoch eine Stellungnahme vor, in der hervorgehoben werden soll, dass sich der Markt zwar zusammen mit der Stadt Parsberg als Mittelzentrum sieht, aber dennoch eine eigenständige Gemeinde ist und daher auch bei der Frage nach einer ausreichenden hausärztlichen Versorgung nicht unberücksichtigt bleiben sollte.
Insbesondere in diesem Punkt wäre eine Unterstützung durch den Regionalen Planungsverband bei der Ansiedlung von Hausärzten im Gemeindebereich wünschenswert.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg nimmt den Inhalt der Fortschreibung des Regionalplanes der Region Regensburg zum Regionalplankapitel B VI „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden.
Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Stellungnahme unter Berücksichtigung der Ausführungen in dieser Beschlussvorlage beauftragt.

Beschluss

Der Markt Lupburg nimmt den Inhalt der Fortschreibung des Regionalplanes der Region Regensburg zum Regionalplankapitel B VI „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden.
Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Stellungnahme unter Berücksichtigung der Ausführungen in dieser Beschlussvorlage beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.02.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Markt Lupburg vergibt die Planungsleistung (Leistungsphasen 1 – 8) für die Erweiterung der Grundschule an das Büro Alois Iberl, Parsberg, gemäß Angebot vom 08.11.2021 mit Honorarzone III Basissatz ohne Umbauzuschlag und Nebenkosten.

Der Markt Lupburg billigt den Vorentwurf zur Straßensanierungsmaßnahme „Am Burgberg u.a.“ in der Fassung vom 15.12.2021 des Ingenieurbüros Petter und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der Ausschreibung und Vergabe.

Datenstand vom 03.03.2022 11:10 Uhr