Datum: 05.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Vorstellung gemeindliche Jugendpflegearbeit
3 Bauanträge
3.1 Überdachung eines Stellplatzes auf dem Grundstück FlNr. 497/4, Gem. Lupburg, Eigentümer: Karl Stöcker
3.2 Antrag von Eva und Thomas Sammüller auf Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 486/1, Gem. Lupburg
4 Sanierung der GVS nach Neuhaid
5 Ausbau des Radweges Neuhaid - See

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2022 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.04.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.04.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vorstellung gemeindliche Jugendpflegearbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Vortrag von Hr. Ott, Leiter Kreisjugendring, und Hr. Steiner, gemeindlicher Jugendpfleger Deining / Velburg.
Hr. Ott stellt den Kreisjugendring und dessen Aufgaben vor. 
Hr. Andreas Steiner ist hauptamtlicher Jugendpfleger und je zur Hälfte für Velburg und Deining tätig. Neben der Unterstützung der Jugendbeauftragten, arbeitet er auch eng mit Vereinen und ehrenamtlichen Personen zusammen, organisiert den Jugendtreff und verschiedene Veranstaltungen. Weiter wird ein Jugendaktionsplan erarbeitet und umgesetzt.
Darüber hinaus kümmert er sich auch um mögliche Fördergelder (z.B. für die Schulhofumgestaltung).
Die Jugendpfleger sehen sich dabei nicht in Konkurrenz zum örtlichen Vereinsangebot, sondern vielmehr als Unterstützung bzw. Bindeglied zwischen den Kindern/Jugendlichen und den Vereinen.

Diskussionsverlauf

Das Gremium sieht zwar grundsätzlich Bedarf an der Jugendpflegearbeit, für den Markt Lupburg wäre jedoch eine viertelte Stelle ausreichend. Es wird daher weiter versucht, zusammen mit z.B. Hohenfels und Parsberg eine Vollzeitstelle für die drei Gemeinden zu etablieren und zu besetzen.

zum Seitenanfang

3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2022 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Überdachung eines Stellplatzes auf dem Grundstück FlNr. 497/4, Gem. Lupburg, Eigentümer: Karl Stöcker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Ritter-Christoph-Weg 5, Lupburg


Herr Stöcker teilt mit, dass er den bereits vorhandenen Stellplatz (s. Skizze) überdachen und mit einer PV-Anlage versehen möchte. Nach BayBO handelt es sich hierbei um ein verfahrensfreies Vorhaben (Überdachung eines Stellplatzes bis zu 50 m²).

Der Markt Lupburg nimmt hiermit vom Bauvorhaben Kenntnis. 

Beschlussempfehlung

Beschlussfassung nicht erforderlich

zum Seitenanfang

3.2. Antrag von Eva und Thomas Sammüller auf Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 486/1, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Am Sportplatz 4, Lupburg




Errichtet werden soll ein Doppelhaus mit Doppelgarage und zwei Stellplätzen hinter dem bestehenden Wohnhaus. Die überbaute Fläche ohne Bestand und ohne Garagen beträgt rd. 180 m², mit dem Bestandswohnhaus ca. 258 m² (Grundstücksfläche gesamt 807 m²).
 
Die künftige Grundflächenzahl (GRZ) beträgt somit 0,32, die künftige Geschossflächenzahl (GFZ) 0,56. Das Bauvorhaben befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Umgebungsbebauung ist geprägt von Ein- und Zweifamilienhäusern und einer lockeren Bebauung (Grundstücksgrößen zwischen 700 und 1.000 m²). Die jeweilige GFZ und GRZ der Bestandsbebauung liegt wesentlich unter den Werten des aktuellen Bauvorhabens.
In einem unbeplanten Gebiet richtet sich die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 BauGB. Es muss sich daher nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Umgebungsbebauung einfügen. 
Das vorliegende Bauvorhaben erfüllt diese Kriterien insbesondere hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung und der überbauten Grundstücksfläche nicht.
Eine Zufahrt ist ausschließlich über die Straße „Am Sportplatz“ möglich. Im Falle einer späteren Grundstücksteilung würde das Doppelhaus über keine eigene Zufahrtsmöglichkeit verfügen.
Zudem würde durch das Bauvorhaben eine Bebauung in zweiter Reihe hinter den bestehenden Wohnhäusern eröffnet werden, welche sehr nahe an den lärmtechnisch vorbelasteten Standort „Grundschule“ heranwächst.  Hier ist nicht nur der aktuelle reguläre Schulbetrieb, sondern auch die künftige Ganztagsbetreuung in die Betrachtung mit einzubeziehen, als auch die Nutzung des Geländes für Spiel, Sport und Freizeit in nicht unerheblichem Umfang (z.B. Trainingsbetrieb - auch unter Flutlicht, spielende Kinder in der Pause, am Nachmittag/Abend oder Wochenende, gelegentliche Sport- und Vereinsveranstaltungen, etc.). 
Sport- und Spielgelände sind naturgemäß immer im Zusammenhang mit einer gewissen Konfliktsituation zu einer nahen Wohnbebauung zu sehen. Der Markt Lupburg hat daher in Ausübung seiner Planungshoheit die berechtigten Belange aller Parteien nach dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme gegeneinander abzuwägen. Eine näher rückende Bebauung eröffnet weitere Emissionspunkte, die zu einer Verschärfung von Konfliktsituationen aufgrund von Lärm führen würden. Das öffentliche Interesse an einer ungestörten Ausübung des Schulbetriebes, sowie die für jedermann mögliche Nutzung des Schul- und Sportplatzes als öffentlichen Freizeiteinrichtung überwiegt daher dem privaten bzw. wirtschaftlichen Interesse der Bauantragsteller, weshalb das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Eva und Thomas Sammüller auf Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 486/1, Gem. Lupburg, wird nicht erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Eva und Thomas Sammüller auf Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 486/1, Gem. Lupburg, wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Sanierung der GVS nach Neuhaid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2022 ö 4

Sachverhalt

Das Amt für ländliche Entwicklung fördert mit einem ELER-Programm die Verbesserung von Wegen im ländlichen Raum, insbesondere zur Anbindung von Einzelgehöften und Weilern.
Der Markt Lupburg möchte sich mit dem Projekt „Sanierung der GVS nach Neuhaid“ (zusammen mit dem Projekt „Ausbau des Radweges Neuhaid – See als Lückenschluss; s. a. folgender Tagesordnungspunkt) um Aufnahme in die Fördermaßnahme bewerben. 
Beide Maßnahmen bieten einen Synergieeffekt zwischen dem Vertrieb regionaler Erzeugnisse und den Naherholungsmöglichkeiten des ländlichen Raumes und tragen deshalb zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft und der Freizeit- und Erholungsfunktion bei.
Nach Kostenschätzung des Ingenieurbüros Lehner, Parsberg, belaufen sich die Kosten auf rd. 291.410 € brutto (244.882 € netto) zzgl. Planungskosten.
Die förderfähigen Nettokosten (ohne Planungskosten) werden mit 80 % bezuschusst.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg saniert die GVS nach Neuhaid nach dem Planentwurf und der Kostenschätzung vom 17.03.2022 des Ingenieurbüros Lehner, Parsberg, vorbehaltlich der Aufnahme in das ELER-Programm „Infrastrukturprojekte – Ländliche Wege“.

Beschluss

Der Markt Lupburg saniert die GVS nach Neuhaid nach dem Planentwurf und der Kostenschätzung vom 17.03.2022 des Ingenieurbüros Lehner, Parsberg, vorbehaltlich der Aufnahme in das ELER-Programm „Infrastrukturprojekte – Ländliche Wege“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Ausbau des Radweges Neuhaid - See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Das Amt für ländliche Entwicklung fördert mit einem ELER-Programm die Verbesserung von Wegen im ländlichen Raum.
Der Markt Lupburg möchte sich mit dem Projekt „Ausbau des Radweges Neuhaid – See als Lückenschluss“ (zusammen mit der Sanierung der GVS nach Neuhaid; s. a. voriger Tagesordnungspunkt) um Aufnahme in die Fördermaßnahme bewerben.
 
Beide Maßnahmen bieten einen Synergieeffekt zwischen dem Vertrieb regionaler Erzeugnisse und den Naherholungsmöglichkeiten des ländlichen Raumes und tragen deshalb zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft und der Freizeit- und Erholungsfunktion bei.
Nach Kostenschätzung des Ingenieurbüros Lehner, Parsberg, belaufen sich die Kosten auf rd. 342.574 € brutto (287.877 € netto) zzgl. Planungskosten.
Die förderfähigen Nettokosten (ohne Planungskosten) werden mit 80 % bezuschusst.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg baut den Radweg zwischen Neuhaid und See gemäß dem Planentwurf und der Kostenschätzung vom 31.03.2022 des Ingenieurbüros Lehner, Parsberg, vorbehaltlich einer Aufnahme in das ELER-Förderprogramm „Infrastrukturprojekt – Ländlich Wege“ aus.

Beschluss

Der Markt Lupburg baut den Radweg zwischen Neuhaid und See gemäß dem Planentwurf und der Kostenschätzung vom 31.03.2022 des Ingenieurbüros Lehner, Parsberg, vorbehaltlich einer Aufnahme in das ELER-Förderprogramm „Infrastrukturprojekt – Ländlich Wege“ aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2022 10:18 Uhr