Datum: 02.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauanträge
2.1 Antrag von Sonja Breindl auf Umnutzung einer Kfz-Werkstatt in ein Wohngebäude mit Praxisräumen auf dem Grundstück FlNr. 26/3, Gem. Degerndorf
2.2 Antrag von Josef und Julia Höß auf Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses sowie Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 504, Gem. Lupburg
3 Dorferneuerung See - Wahlvorschlag zur Bildung der Teilnehmergemeinschaft
4 Mittagsbetreuung an der Grundschule - Änderung der Gebührensatzung zum 01.09.2022

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 2
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2.1. Antrag von Sonja Breindl auf Umnutzung einer Kfz-Werkstatt in ein Wohngebäude mit Praxisräumen auf dem Grundstück FlNr. 26/3, Gem. Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Degerndorf D 4



Gebäude wurde in der Vergangenheit bereits als Wohnraum genutzt. 
Die Bebauung in unmittelbarer Nachbarschaft ist überwiegend geprägt durch Wohngebäude, wenngleich sich angrenzend aber auch ein größerer, öffentlicher Parkplatz, die Wallfahrtskirche mit Friedhof sowie gegenüberliegend ein Kinderspielplatz befindet.
Das Gebiet entspricht daher einem Mischgebiet nach § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Demnach sind in einem Mischgebiet Gebäude zulässig, die dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben dienen, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Die Umnutzung der ehemaligen Kfz-Werkstatt in ein Wohngebäude mit Praxisräumen wäre daher zulässig.
Gleichzeitig ist jedoch mit einer höheren Lärmemission ausgehend von der o.g. Wallfahrtskirche, dem Parkplatz und des Kinderspielplatzes zu rechnen. Darauf sollte im Baugenehmigungsbescheid hingewiesen werden. 

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Sonja Breindl auf Umnutzung einer Kfz-Werkstatt in ein Wohngebäude mit Praxisräumen auf dem Grundstück FlNr. 26/3, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.

Das Landratsamt wird um Aufnahme eines Hinweises im Genehmigungsbescheid hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Vorbelastung der Umgebung gebeten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Sonja Breindl auf Umnutzung einer Kfz-Werkstatt in ein Wohngebäude mit Praxisräumen auf dem Grundstück FlNr. 26/3, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.

Das Landratsamt wird um Aufnahme eines Hinweises im Genehmigungsbescheid hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Vorbelastung der Umgebung gebeten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Antrag von Josef und Julia Höß auf Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses sowie Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 504, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens:  Jahnstraße 2, 92331 Lupburg




Das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 504 soll umfassend saniert, umgebaut und erweitert werden. Auf der östlichen Grundstücksseite kann die Abstandsfläche nicht vollständig auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Der angrenzende Nachbar hat sich jedoch mit Unterschrift zur Übernahme der Abstandsfläche bereit erklärt.
Aufgrund der Erweiterung des bisherigen Wohnraums (künftig 2 Wohnungen) werden insgesamt vier Stellplätze nachgewiesen.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Julia und Josef Höß auf Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses sowie auf Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 504, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Julia und Josef Höß auf Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses sowie auf Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 504, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Dorferneuerung See - Wahlvorschlag zur Bildung der Teilnehmergemeinschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 3

Sachverhalt

Zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gehören neben 4 gewählten Mitgliedern und deren Vertreter, sowie dem Vorsitzenden, Hr. Mikuta (ALE), auch ein Vertreter des Marktes Lupburg und dessen Stellvertreter. 
Diese werden nicht gewählt, sondern vom Markt benannt.

Nachrichtliche Information:
Im Rahmen einer Aufstellungsversammlung am 18.05.2022 im Gasthaus Mirbeth wurde ein Wahlvorschlag mit 12 Bewerbern aus der Bevölkerung eingereicht. Dieser Wahlvorschlag wird dem ALE übermittelt.

Die Wahl findet im Zusammenhang mit einer Versammlung am Dienstag, 26. Juli 2022, im Gasthaus Mirbeth statt. Nähere Einzelheiten werden von uns noch bekannt gegeben.

Beschlussempfehlung

Als Vertreter des Marktes Lupburg und dessen Stellvertreter im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung See werden der jeweils amtierende 1. und 2. Bürgermeister des Marktes Lupburg benannt.

Beschluss

Als Vertreter des Marktes Lupburg und dessen Stellvertreter im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung See werden der jeweils amtierende 1. und 2. Bürgermeister des Marktes Lupburg benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Mittagsbetreuung an der Grundschule - Änderung der Gebührensatzung zum 01.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Auszug aus dem Aktenvermerk der Verwaltung vom 16.05.2022, welcher dem im Vorfeld übersandt wurde (siehe RIS-Postfach!):

Die Betreuung erfolgt durch zwei Mitarbeiterinnen. Die Wochenarbeitszeit richtet sich jeweils nach den gebuchten Betreuungszeiten und variiert daher von Jahr zu Jahr.
Allen Kindern wird eine intensive Hausaufgabenbetreuung angeboten.

Entwicklung der Betreuungszahlen:
Anzahl Kinder durchschnittlich pro Tag?? Jeweils zu Beginn des Betreuungsjahres
2018/2019
2019/2020
2020/2021
2021/2022
2022/2023
bis 14 Uhr
10
9
7
15
23
bis 15.30 Uhr
6
12
10
11
10


Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt:

Buchungstage                                        Monatsbeitrag
1 Tag/Woche                                        8 €
2 Tage/Woche                                16 €
3 Tage/Woche                                24 €
4 Tage/Woche                                32 €
5 Tage/Woche                                40 €


Zum kommenden Schuljahr 2022/2023 haben sich allerdings die Anmeldungen für die Mittagsbetreuung signifikant erhöht. Es liegen zum aktuellen Zeitpunkt 49 (!) Anmeldungen vor, davon allein jeweils 17 Schüler/-innen der 1. und 2. Klasse.

Insgesamt werden ab September durchschnittlich 23 Kinder täglich bis 14 Uhr (Jetzt: 15 Kinder) und 10 Kinder bis 15.30 Uhr (jetzt: 11 Kinder) betreut.

Im Folgenden wird die Gebührenentwicklung auf Basis der aktuellen durchschnittlichen Buchungszeiten und der ab September 2022 angemeldeten durchschnittlichen Buchungszeiten mit der aktuellen Gebühr dargestellt:

Aktuell:
15 Kinder mit täglicher Buchung bis 14 Uhr                 á        40 €                =             600 €
11 Kinder mit täglicher Buchung bis 15:30 Uhr         á        40 €                =             440 €
Gesamt pro Monat:                                                                          1.040 €
Gesamt pro Jahr (Beiträge werden 11x erhoben):                                        11.440 €

Ab September 2022:
23 Kinder mit täglicher Buchung bis 14 Uhr                 á        40 €                =             920 €
10 Kinder mit täglicher Buchung bis 15:30 Uhr         á        40 €                =             400 €
Gesamt pro Monat:                                                                          1.320 €
Gesamt pro Jahr (Beiträge werden 11x erhoben):                                        14.520 €


Nachfolgend werden vier Varianten betrachtet:

Variante 1:         Es verbleibt bei den bisherigen 2 Gruppen ohne Personalstundenerhöhung und ohne Erhöhung der Elternbeiträge.

Variante 2:         Es wird eine zusätzliche Kurzgruppe eingerichtet. Die benötigten Personalstunden erhöhen sich um 10 Wochenstunden. Dadurch erhöht sich der Betriebsaufwand auf ca. 56.500 €, aber auch die staatliche Förderung auf 13.646 €. Die Elternbeiträge werden nicht erhöht.

Variante 3:         Es wird eine zusätzliche Kurzgruppe eingerichtet. Die benötigten Personalstunden erhöhen sich um 10 Wochenstunden. Dadurch erhöht sich der Betriebsaufwand auf ca. 56.500 €, aber auch die staatliche Förderung auf 13.646 €. Die Elternbeiträge werden künftig gestaffelt erhoben (40 € bei täglicher Buchung bis 14 Uhr, 60 € bei täglicher Buchung bis 15:30 Uhr)


Variante 4:         Es wird eine zusätzliche Kurzgruppe eingerichtet. Die benötigten Personalstunden erhöhen sich um 10 Wochenstunden. Dadurch erhöht sich der Betriebsaufwand auf ca. 56.500 €, aber auch die staatliche Förderung auf 13.646 €. Die Elternbeiträge werden künftig gestaffelt erhoben (60 € bei täglicher Buchung bis 14 Uhr, 80 € bei täglicher Buchung bis 15:30 Uhr)


Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg erlässt folgende – auf der o.g. Variante xxx basierende –:

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Lupburg

vom 17.05.2022

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Lupburg folgende Satzung:


ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften


§ 1 Gebührenpflicht

Der Markt Lupburg erhebt für die Teilnahme an der Mittagsbetreuung in der Grundschule Lupburg Gebühren.


§ 2 Gebührenschuldner

  1. Gebührenschuldner sind,
  1. die jeweiligen Personensorgeberechtigten des Kindes, das an der Mittagsbetreuung teilnimmt,
  2. diejenigen, die das Kind zur Mittagsbetreuung in der Grundschule angemeldet haben.
  1. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.


§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühr i. S. v. § 5 Abs. 1 entsteht erstmals mit der Aufnahme des Kindes in die Mittagsbetreuung. Im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats. Für den Monat August wird keine Gebühr erhoben. 




ZWEITER TEIL
Einzelne Gebühren


§ 4 Gebührenmaßstab

Die Höhe der Gebühren i. S. d. § 5 richtet sich nach der Häufigkeit der Teilnahme an der Mittagsbetreuung. Die Gebühr ist gestaffelt nach einer Betreuung bis 14 Uhr (Kurzgruppe) bzw. 15:30 Uhr (verlängerte Gruppe). Bei einer Mischbuchung errechnet sich die Gebühr aus dem Durchschnitt der jeweiligen Buchungskategorie.


§ 5 Gebührensatz

  1. Bei Buchungen in der Kurzgruppe bis 14 Uhr wird für jeden angefangenen Monat eine Gebühr wie folgt erhoben:

Variante 3        Variante 4
1 Tag/Woche                        8 €                 (alternativ: 12 €)
2 Tage/Woche                16 €                 (alternativ: 24 €)
3 Tage/Woche                24 €                 (alternativ: 32 €)
4 Tage/Woche                36 €                 (alternativ: 48 €)
5 Tage/Woche                40 €                 (alternativ: 60 €)

  1. Bei Buchungen in der Kurzgruppe bis 15:30 Uhr wird für jeden angefangenen Monat eine Gebühr wie folgt erhoben:

Variante 3        Variante 4
1 Tag/Woche                        12 €                 (alternativ: 16 €)
2 Tage/Woche                24 €                 (alternativ: 32 €)
3 Tage/Woche                36 €                 (alternativ: 48 €)
4 Tage/Woche                48 €                 (alternativ: 64 €)
  1. Tage/Woche                60 €                 (alternativ: 80 €)?? Falls Buchungen freitags bis 15:30 Uhr nicht gewünscht sind, wäre diese Kategorie zu streichen


  1. Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, ist als Essensgebühr für jedes Mittagessen der jeweilige Selbstkostenpreis des Marktes Lupburg zzgl. eines Gemeinkostenzuschlages in Höhe von 0,20 € zu bezahlen. Ab 01.09.2020 erhöht sich dadurch die Gebühr pro Essen auf 3,50 €. Die Abwicklung erfolgt über die Kitafino-App (https://www.kitafino.de/).



DRITTER TEIL
Schlussbestimmungen


§ 6 In-Kraft-Treten


Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

Die Satzung vom 02.07.2020 wird aufgehoben.

Diskussionsverlauf

Von Herrn MR Gatzhammer wird als Alternative 5 vorgeschlagen, die Gebühr für die Kurzgruppe bis 14 Uhr auf 50 € und für die verlängerte Gruppe bis 15:30 Uhr auf 70 € zu erhöhen.

Beschluss

Der Markt Lupburg erlässt folgende – auf der o.g. Variante 5 basierende –:
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Lupburg

vom 17.05.2022

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Lupburg folgende Satzung:


ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften


§ 1 Gebührenpflicht

Der Markt Lupburg erhebt für die Teilnahme an der Mittagsbetreuung in der Grundschule Lupburg Gebühren.


§ 2 Gebührenschuldner

  1. Gebührenschuldner sind,
  1. die jeweiligen Personensorgeberechtigten des Kindes, das an der Mittagsbetreuung teilnimmt,
  2. diejenigen, die das Kind zur Mittagsbetreuung in der Grundschule angemeldet haben.
  1. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.





§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühr i. S. v. § 5 Abs. 1 entsteht erstmals mit der Aufnahme des Kindes in die Mittagsbetreuung. Im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats. Für den Monat August wird keine Gebühr erhoben. 


ZWEITER TEIL
Einzelne Gebühren

§ 4 Gebührenmaßstab

Die Höhe der Gebühren i. S. d. § 5 richtet sich nach der Häufigkeit der Teilnahme an der Mittagsbetreuung. Die Gebühr ist gestaffelt nach einer Betreuung bis 14 Uhr (Kurzgruppe) bzw. 15:30 Uhr (verlängerte Gruppe). Bei einer Mischbuchung errechnet sich die Gebühr aus dem Durchschnitt der jeweiligen Buchungskategorie.

§ 5 Gebührensatz

  1. Bei Buchungen in der Kurzgruppe bis 14 Uhr wird für jeden angefangenen Monat eine Gebühr wie folgt erhoben:

1 Tag/Woche                        10 €                 
2 Tage/Woche                20 €                 
3 Tage/Woche                30 €                 
4 Tage/Woche                40 €                 
5 Tage/Woche                50 €                 

  1. Bei Buchungen in der Kurzgruppe bis 15:30 Uhr wird für jeden angefangenen Monat eine Gebühr wie folgt erhoben:

1 Tag/Woche                        14 €                 
2 Tage/Woche                28 €                 
3 Tage/Woche                42 €                 
4 Tage/Woche                56 €                 
  1. Tage/Woche                70 €                 ?? Falls Buchungen freitags bis 15:30 Uhr nicht gewünscht sind, wäre diese Kategorie zu streichen


  1. Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, ist als Essensgebühr für jedes Mittagessen der jeweilige Selbstkostenpreis des Marktes Lupburg zzgl. eines Gemeinkostenzuschlages in Höhe von 0,20 € zu bezahlen. Ab 01.09.2020 erhöht sich dadurch die Gebühr pro Essen auf 3,50 €. Die Abwicklung erfolgt über die Kitafino-App (https://www.kitafino.de/).



DRITTER TEIL
Schlussbestimmungen


§ 6 In-Kraft-Treten


Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

Die Satzung vom 02.07.2020 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.07.2022 11:13 Uhr